Gerichtsurteil: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin räumen!

Ein Streit um die Nutzung von Räumlichkeiten hat dazu geführt, dass ein österreichischer Immobilieninvestor gegen die Alternative für Deutschland (AfD) Klage erhoben hat. Der Vorwurf lautet, die Partei habe auf einer Wahlparty im Februar auf dem Hofgelände einer gemieteten Immobilie gegen Bestimmungen des Mietvertrags verstoßen. Daraufhin kündigte der Investor der AfD fristlos und strengte eine Räumungsklage an. Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass eine sofortige Räumung rechtlich nicht haltbar sei, und setzte den Räumungstermin auf den 30. September 2026 fest.

Einige Medienberichte deuten darauf hin, dass eine vorherige Schlichtungsverhandlung zwischen den Parteien gescheitert ist. Nach Informationen des RBB führte der Vorfall bei der Wahlparty zu der fristlosen Kündigung: “Aus Sicht des Vermieters verstieß die Partei gegen Vorgaben.”

Die Vertreter der AfD konnten während des Gerichtsverfahrens eine sofortige Räumung verhindern. “Ein großer Tag für meine Partei. Sie sehen mich sehr glücklich”, äußerte Kay Gottschalk, stellvertretender AfD-Bundessprecher und Bundestagsabgeordneter, laut der Berliner Morgenpost.

Die endgültige Schlüsselübergabe der Räumlichkeiten ist für spätestens den 31. Dezember 2026 vorgesehen. Der Investor Lukas Hufnagl ließ offen, ob nach Prüfung der Urteilsbegründung Berufung eingelegt werden wird.

Gottschalk kommentierte das Verfahren als “rein wirtschaftliche Auseinandersetzung, die politisch aufgeladen, juristisch instrumentalisiert und medial inszeniert wurde – zum Nachteil der AfD.” Die Suche nach einer neuen Unterbringung für die Partei blieb bisher ohne Erfolg.

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