Das sogenannte Berliner Partizipationsgesetz steht auf dem Prüfstand. Ein von Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass wesentliche Teile des Gesetzes möglicherweise nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wie der *Spiegel* berichtet.
Die umstrittenen Regelungen sehen vor, dass bei Stellenbesetzungen im öffentlichen Dienst Berlins “mindestens so viele Personen mit Migrationshintergrund zu Auswahlgesprächen einzuladen” sind, “wie es ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung entspricht”. Dieser liegt derzeit bei etwas über 40 Prozent. Darüber hinaus sollen Bewerber mit Migrationshintergrund bei gleicher Eignung und Qualifikation gezielt angeworben und “bei Einstellungen in besonderem Maße” berücksichtigt werden.
Das externe Gutachten stellt fest, dass eine wortgetreue Umsetzung dieser Vorgaben verfassungsrechtliche Bedenken aufwirft. Das Grundgesetz verpflichtet den öffentlichen Dienst zur sogenannten Bestenauslese, bei der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung im Vordergrund steht. Zudem verbietet es Benachteiligungen, aber auch Bevorzugungen aufgrund von Merkmalen wie der Herkunft oder ethnischen Zugehörigkeit.
Justizsenatorin Felor Badenberg, die selbst im Iran geboren wurde, äußerte sich im *Spiegel* zu dem Spannungsfeld zwischen Integrationsziel und Rechtsstaatlichkeit:
“Gerade weil ich selbst eine Migrationsgeschichte habe, weiß ich, wie wichtig Zugehörigkeit und faire Chancen sind … Für staatliches Handeln gilt aber ein klarer Maßstab: Das Grundgesetz ist mein Kompass.”
Sie betonte, der Zugang zu öffentlichen Ämtern müsse strikt nach Leistungskriterien erfolgen: “Berlin muss die besten Köpfe gewinnen. Integration gelingt nicht durch Quoten, sondern durch gleiche Chancen für alle.”
Laut *Tagesspiegel* hat Badenberg bereits ein Vorgehen der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers gestoppt, die Bewerbern mit Migrationshintergrund einen Vorteil eingeräumt haben soll. Das Gesetz selbst ist damit jedoch nicht vom Tisch; es steht nun eine grundsätzliche verfassungsrechtliche Prüfung bevor.
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