Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts besagt, dass Personen, die während der Grenzkontrollen auf deutschem Territorium Asyl beantragen, nicht zurückgewiesen werden dürfen, bevor das Dublin-Verfahren abgeschlossen ist. Dieses Verfahren dient dazu, den EU-Mitgliedsstaat zu ermitteln, der für die Bearbeitung des Asylantrags zuständig ist. Diese Regelung wurde in verschiedenen Eilverfahren festgelegt.
Weitere Details folgen in Kürze…