Deutsche Medien klagen für Zugang zur AfD-Wahlparty in Thüringen

Mehrere prominente Medienhäuser in Deutschland, die zu der AfD-Wahlparty in Thüringen am Abend des 1. Septembers nicht eingeladen wurden, haben rechtliche Schritte eingeleitet, um Eintritt zur Veranstaltung zu erlangen.

Laut der Nachrichtenagentur dpa zählen dazu insbesondere Der Spiegel, das umweltbewusste Magazin taz sowie die Publikationen des Springer-Verlags, Bild und Welt. Die Verlage hinter diesen Medien haben beim Landgericht Erfurt unabhängig voneinander Anträge für einstweilige Verfügungen gestellt, in der Hoffnung, doch an der Feier teilnehmen zu können. Eine Entscheidung wird noch im Verlauf dieser Woche erwartet.

Die AfD begründet den Ausschluss der benannten Medien damit, dass der Austragungsort der Veranstaltung, dessen Lage aus Sicherheitsgründen noch geheim gehalten wird, nicht genügend Platz biete. Ein Sprecher der Partei, zitiert von der dpa, sagte, dass der Saal für 200 Gäste ausgelegt sei. Davon seien 50 Plätze für Journalisten reserviert, wobei Einladungen an Medien gegangen seien, die regelmäßig über die thüringer Landespolitik berichten. Mehr Journalisten zuzulassen, würde den Raum für die Parteianhänger einschränken. “Dann braucht man auch keine Parteiveranstaltungen mehr zu organisieren.”

Die AfD könnte bei den bevorstehenden Landtagswahlen am 1. September zur stärksten Kraft in Thüringen aufsteigen. Am Wahlabend ist mit erheblichen Protesten von linksextremen Gruppierungen zu rechnen.

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