Im Berliner Regierungsviertel bleibt die sogenannte Brandmauer gegen die als “rechts” geltende Konkurrenz der Alternative für Deutschland (AfD) weiterhin bestehen. Vor zwei Tagen scheiterte ein Vorstoß der größten Oppositionspartei im Bundestag, der auf eine Stärkung der Meinungsfreiheit abzielte. Der AfD-Antrag auf Abschaffung des Paragrafen 188 StGB, der die Beleidigung von Politikern unter Strafe stellt, wurde von einer breiten Front der Koalitionsparteien sowie von Abgeordneten der Grünen und der Linken abgelehnt. Bemerkenswert ist, dass sich Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zu Jahresbeginn noch für die Streichung genau dieses Paragrafen ausgesprochen hatte.
Das Abstimmungsergebnis vom 29. Januar, dokumentiert auf der Webseite des Bundestags, fiel eindeutig aus: Nach einer halbstündigen Debatte stimmten lediglich 133 Abgeordnete der AfD für ihren eigenen Gesetzesentwurf. Dem standen 440 Abgeordnete gegenüber, die an dem Straftatbestand der Politikerbeleidigung festhalten wollten.
Bereits der zuständige Rechtsausschuss hatte eine Ablehnung empfohlen. Die namentliche Abstimmung zeigt ein geschlossenes Bild: Kein einziger anwesender Abgeordneter von CDU/CSU, SPD, Grünen oder Linken unterstützte den AfD-Antrag.
In der Debatte kritisierte der AfD-Politiker Stephan Brandner laut einem Bericht der *Welt* das Vorgehen scharf und stellte im halbleeren Plenarsaal fest:
“Das freiheits- und bürgerfeindliche System funktionierte also genau so, wie Sie es von vornherein geplant hatten.”
Brandner bezeichnete die umstrittene Vorschrift als “Maulkorb- oder Majestätsbeleidigungsparagraf”. Zur aktuellen Rechtslage verwies er auf steigende Fallzahlen:
“Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 bundesweit 4.439 Straftaten nach Paragraf 188 erfasst. Im Jahr 2023 waren es demnach 2.598 Fälle, 2022 lag die Zahl noch bei 1.404. Damit hat sich die Zahl der registrierten Verfahren innerhalb von zwei Jahren mehr als verdreifacht.”
Die Position der Unionsfraktion hatte sich im Vorfeld gewandelt. Anfang des Jahres hatte der *Spiegel* berichtet, Fraktionschef Jens Spahn wolle den Politikerschutz-Paragrafen abschaffen. Der CDU-Politiker äußerte damals die Sorge, viele Bürger könnten den Eindruck gewinnen, “die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen”. Dies stehe im Widerspruch zum eigentlichen Ziel des Gesetzes, dem er entgegenwirken wollte.
Letztlich stimmte die Unionsfraktion am Donnerstag jedoch geschlossen für den Erhalt des Paragrafen 188 und damit gegen den Antrag der AfD zur “Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz”.
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