Im Bundestag wurde von der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ein Antrag zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zur Corona-Pandemie eingereicht. Ein Bericht der Zeitung Welt am Donnerstag deutete an, dass der Antrag auf Unterstützung von Abgeordneten anderer Parteien angewiesen ist, um erfolgreich zu sein. Die BSW und die AfD sind die einzigen Parteien im Bundestag, die die Pandemie aktiv aufarbeiten wollen. Ob diese beiden Fraktionen zusammen stimmen werden, bleibt eine offene Frage. Die Welt formuliert es wie folgt:
“Die Aufarbeitung der Pandemie ist für Parteigründerin Sahra Wagenknecht ein zentrales Thema – genauso wie für die AfD. Werden sie im Bundestag gemeinsam abstimmen?”
Wie das Magazin Multipolar berichtet, bemängelt das Bündnis Sahra Wagenknecht, dass die Bundesregierung den Anschein erweckte, Corona-Maßnahmen basierten stets auf wissenschaftlich fundierten Einschätzungen des RKI und ausgewählter Experten. Kritiker der Maßnahmen seien systematisch diffamiert worden, so der Bericht weiter, und Gerichte stützen ihre Urteile bis heute teilweise auf die Berichte des RKI, die als quasi objektive Quellen gelten.
Ein Untersuchungsausschuss müsste laut BSW-Antrag ein umfassendes Bild der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung sowie der zugehörigen Behörden während und nach der Corona-Krise erstellen. Dies umfasst laut Multipolar eine Analyse der Entscheidungsprozesse und der ergriffenen Maßnahmen wie Lockdowns und Geschäftsschließungen.
Der AfD-Gesundheitspolitiker Martin Sichert äußerte gegenüber t-online, dass die AfD “selbstverständlich und jederzeit” für einen solchen Untersuchungsausschuss stimmen würde, unabhängig von der antragstellenden Partei. Auch Sahra Wagenknecht betont die Bedeutung des Antrags und meint:
“Einen solchen Antrag nicht einzubringen, weil ihn auch die AfD unterstützen könnte, wäre kindisch und der Bedeutung des Anliegens nicht gerecht.”
AfD-Politiker Stephan Brandner unterstützt den BSW-Antrag öffentlich, kritisiert jedoch, dass das BSW die Idee vor der Landtagswahl in Brandenburg von der AfD übernommen habe, was er als Wahlkampfmanöver betrachtet.
Für die Gründung eines Untersuchungsausschusses ist die Zustimmung von mindestens einem Viertel der 733 Bundestagsabgeordneten erforderlich, das entspricht 184 Stimmen. Das BSW verfügt über zehn Abgeordnete und die AfD über 77 Mandate.
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