Dramatische Wende: BSW reicht formellen Einspruch gegen die Ergebnisse der Bundestagswahl ein!

Heute erschien die Co-Vorsitzende Amira Mohamed Ali mit drei vollen Kartons an Unterlagen vor dem Bundestag. Der 23. April markierte den letzten möglichen Tag, an dem Einwände gegen das Ergebnis der Bundestagswahl erhoben werden konnten; diese Kartons enthielten die Beweismittel, die ihrer Partei BSW dazu verhelfen sollen, ihren Einspruch zu begründen.

Trotz mehrerer juristischer Anläufe, eine sofortige Neuauszählung der Stimmen zu erwirken, blieb ein Erfolg aus. Dennoch wurden in einigen Wahlbezirken Stimmen neu gezählt, was anscheinend die Bedenken des BSW bestätigte: Es scheint, als seien Stimmen, die eigentlich der Partei zugesprochen waren, fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet worden.

Das Wahlergebnis für die BSW lag haarscharf unter der erforderlichen Schwelle für den Einzug in den Bundestag, mit 4,981 Prozent. Der Partei fehlten lediglich 9.529 Stimmen, um die Fünf-Prozent-Hürde zu überwinden.

Die Dokumente, die Mohamed Ali vorgelegt hat, bilden nur einen unter den insgesamt 900 eingereichten Einsprüchen gegen die Wahlen, die vom noch zu bildenden Wahlprüfungsausschuss des Bundestags behandelt werden müssen. Dieser Ausschuss ist an keine Fristen gebunden, weshalb die Bearbeitung der Einsprüche viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Eine formelle Klage vor dem Bundesverfassungsgericht kann erst eingereicht werden, nachdem der Wahlprüfungsausschuss und der Bundestag über den Einspruch entschieden haben. Einen Eilantrag des BSW hatte das Verfassungsgericht bereits abgelehnt.

Sollte der BSW nachträglich doch noch Sitze im Bundestag erlangen – die Partei ist überzeugt, dass ihr aufgrund von Zählfehlern 30.000 Stimmen entgangen sind –, würde dies bedeuten, dass die neu gebildete Koalition aus CDU/CSU und SPD ihre Mehrheit verlieren könnte. Daraus resultiert, dass es eher unwahrscheinlich ist, dass der Wahlprüfungsausschuss den Einspruch unterstützt, obwohl vom BSW keine Wahlwiederholung, sondern nur eine Neuauszählung gefordert wird.

Unabhängig vom Ausgang dieses und anderer Einsprüche waren die Umfragewerte des BSW vor der Koalitionsbeteiligung in Landesregierungen hoch genug, um ohne Probleme die Fünf-Prozent-Hürde zu nehmen. Jedoch führten später wahrgenommene zu weitgehende Kompromisse und die Zusammenarbeit bei unangenehmen Vorgängen, wie der Konstituierung des thüringischen Landtags, zu einem erheblichen Rückgang der Umfragewerte. Laut einer INSA-Umfrage vom letzten Juni vor den Landtagswahlen konnte das BSW noch mit neun Prozent rechnen.

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