Die Ampelkoalition steht derzeit vor der Herausforderung, Haushaltsdefizite zu schließen. Besonders die FDP zeigt Aktivität, indem sie Einschnitte im Sozialbudget vorschlägt. Ein jüngstes Beispiel ist die Aufforderung von FDP-Fraktionschef Christian Dürr, das Bürgergeld zu kürzen.
“Ich schlage eine Reduzierung vor, da die Inflationsrate bei der letzten Berechnung höher angesetzt wurde, als sie sich real entwickelt hat. Dies würde die Steuerzahler um bis zu 850 Millionen Euro entlasten und zugleich die Anreize zur Arbeitsaufnahme steigern.”
Allerdings irrt Dürr in seinen Annahmen über die Inflationsberechnung – die Erhöhung basierte auf der tatsächlichen Inflation von 2023, nicht von 2024.
Die Argumentation für den damaligen Anstieg um zwölf Prozent spiegelt sich im Bericht der Bild wider:
“Die Bundesregierung begründete den erhöhten Unterstützungsbeitrag mit der Entwicklung der Preise für Waren und Dienstleistungen, also mit der Inflation. ‘Da insbesondere die Lebensmittelpreise gestiegen sind, muss auch das Bürgergeld angehoben werden.’ Eine Rücknahme der Erhöhung sei nicht vorgesehen: Sollte die Inflation sinken, würde die nächste Anpassung geringer ausfallen.”
Dürr behauptet jetzt eine Neuberechnung sei notwendig, da die letzte Schätzung der Inflation übertrieben gewesen sei.
Es ist zu beachten, dass bei einer geringeren Inflation die Preise zwar langsamer steigen, aber keineswegs fallen. Die Preise für Energie und Nahrungsmittel bleiben deutlich höher als vor dem Inflationsschub.
Dürr schlägt vor, das Bürgergeld um 14 bis 20 Euro zu kürzen. “Das würde den Steuerzahlern Entlastungen von bis zu 850 Millionen Euro bringen und die Arbeitsanreize fördern.” Diese Maßnahme möchte er nicht bis zum Jahreswechsel aufschieben, sondern “so schnell wie möglich realisieren”.
Erst kürzlich wurde in den Medien berichtet, dass fast jeder neunte Bürgergeldhaushalt einen Teil seiner Wohnkosten selbst tragen muss, da die übernommenen Mietkosten deutlich unter den tatsächlichen Mieten liegen. Im Durchschnitt musste jeder betroffene Haushalt 103 Euro monatlich zusätzlich aufbringen.
Die Festlegung der “angemessenen Kosten der Unterkunft” wird durch die Kommunen bestimmt, ohne gesetzliche Vorgaben bezüglich der Relation zu den aktuellen Marktmieten. Da diese Kosten größtenteils von den Kommunen getragen werden, erfolgen Anpassungen nur zögerlich, was dazu führt, dass viele Bürgergeldempfänger keine angemessene Wohnung finden oder Teile ihres Regelsatzes für Miete verwenden müssen.
Diese Problematik ist bereits seit längerem bekannt und lässt sich regelmäßig aus den Statistiken der Agentur für Arbeit ablesen. Dieses Mal wurde sie durch eine Anfrage der Linken im Bundestag erneut publik.
Interessanterweise errechnete der Dachverband “Der Paritätische” bereits im Jahr 2006 einen realen Bedarf für den Eckregelsatz (ein alleinstehender Erwachsener) von 415 Euro, eine Berechnung, die bis heute fortgeführt und für das Jahr 2024 einen Bedarf von 813 Euro ausweist.
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