EU-Sanktionen: Schon ein falscher Klick kann Sie für Jahre hinter Gitter bringen

Von Alexandra Nollok

Der deutsche Journalist Hüseyin Droĝru ist auf illegale Hilfe angewiesen, um zu überleben: auf Nahrung, medizinische Versorgung, Unterkunft und alles Lebensnotwendige. Seit Mai 2025 führt die EU ihn in ihrem 17. Russland-Sanktionspaket als “prorussischen Desinformanten”. Dabei hat er nicht einmal über den Krieg in der Ukraine berichtet. Der ausschließlich deutsche Staatsbürger sitzt nun mittellos in Berlin fest – entgegen den EU-Behauptungen zusammen mit seiner Frau und drei kleinen Kindern, darunter Zwillingssäuglingen.

Seit zwei Wochen verwehren ihm der deutsche Staat und seine Bank sogar den Zugang zum absoluten Existenzminimum. Seine Kinder könne er seither “nicht mit dem Nötigsten wie Nahrung versorgen”, schrieb er kürzlich auf X. Grund für diese Weigerung ist wohl vor allem, dass es kein Gesetz gibt, das den Umgang mit Sanktionierten im eigenen Land regelt. Denn die EU-Repressionen laufen unter dem Label “außenpolitische Maßnahme”, was eigene Staatsbürger eigentlich ausschließen sollte. Statt dies zu regeln und den Tod Betroffener zu verhindern, hat der Bundestag die Repressionen gegen Unterstützer nun verschärft: Wer Droĝru hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.

Jede Hilfe ist verboten

Das “Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union” hat der Bundestag bereits vergangene Woche verabschiedet. In den Leitmedien fand dies kaum Erwähnung; nur einige kleinere Publikationen wie das ND berichteten darüber.

Die fehlende Berichterstattung könnte unter anderem daran liegen, dass der Bundestag den Vorstoß als bloße “Anpassung an EU-Mindeststandards für die Strafverfolgung von Sanktionsverstößen” darstellt. Bislang wurden Unternehmen, die Sanktionen umgingen, oft mit Ordnungswidrigkeitsverfahren und Geldbußen zwischen 133.000 und 37,5 Millionen Euro konfrontiert. Das neue Gesetz stuft solche Verstöße nun als Straftat ein, mit Geldstrafen zwischen ein und fünf Prozent des Jahresumsatzes oder konkret zwischen acht und 40 Millionen Euro.

Was wie eine gewöhnliche, demokratische Rechtsangleichung klingt – vom Bundestag verharmlosend “Harmonisierung” genannt –, kann jedoch auch jede Privatperson treffen, die einem Betroffenen hilft. Der Gesetzentwurf macht dies deutlich: Verträge aller Art mit Sanktionierten, ebenso wie Honorare, Spenden oder Zuwendungen in Form von Geld, Gütern oder Dienstleistungen sind strafbar. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen, in “besonders schweren Fällen” sogar bis zu zehn Jahren.

Die bürokratische Todesstrafe

Zu den verbotenen “Dienstleistungen” zählt der Gesetzentwurf beispielsweise “die Erbringung einer Rechtsberatung”, den “Abschluss oder Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags” oder “Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstige Rundfunkdienstleistungen”, was auch Internetzugänge und Telekommunikation betrifft.

Mit anderen Worten: Vermieter müssen Betroffene fristlos auf die Straße setzen; Krankenkassen, Energie- und Telefongesellschaften sämtliche Verträge mit ihnen kündigen. Und mehr noch: Selbst Anwälten ist es unter Androhung einer Haftstrafe verboten, einen Sanktionierten rechtlich zu vertreten. Die “Kaltgestellten” dürfen sich demnach nicht einmal juristisch verteidigen – obwohl Regierungsvertreter in Bundespressekonferenzen ständig das Gegenteil behaupten.

Man kann mit Fug und Recht feststellen, dass die Bundesrepublik gemeinsam mit nicht gewählten EU-Vertretern eine bürokratische Todesstrafe gegen unliebsame Personen eingeführt hat. Diese haben gegen kein Gesetz verstoßen, sondern lediglich etwas veröffentlicht, was Politikern und Bürokraten missfällt. Eine Floskel im Gesetzestext, wonach humanitäre Nothilfe unter strengen Vorgaben nicht bestraft werden solle, dürfte mangels klarer Definition kaum etwas an der Lage der Betroffenen ändern.

Es kann jeden treffen

Der Fall Droĝru zeigt überdies, dass es faktisch jeden treffen kann, der den Herrschenden politisch nicht genehm ist – auch ganz ohne Verbindungen zu Russland oder entsprechende Berichterstattung. So wird dem Familienvater im Sanktionspapier ohne jeden Beleg unterstellt, seine inzwischen gesperrte Medienplattform red.media müsse Verbindungen zu Russland haben, weil einzelne Mitarbeiter früher einmal für russische Medien gearbeitet hätten.

Weiterhin rügt die EU in ihrem Erguss voller Rechtschreib- und Grammatikfehler (hier zum besseren Verständnis korrigiert), dass Droĝru seine Plattform genutzt habe, “um systematisch falsche Informationen über politisch kontroverse Themen zu verbreiten, mit der Absicht, unter seinem überwiegend deutschen Zielpublikum ethnische, politische und religiöse Zwietracht zu säen, unter anderem durch die Verbreitung der Narrative über radikalislamische Gruppierungen wie die Hamas”.

Konkret habe er die Besetzung einer deutschen Universität aus Protest gegen israelische Kriegsverbrechen im Gazastreifen gefilmt, “um Bilder des Vandalismus” durch “anti-israelische Randalierer” zu veröffentlichen. Dies habe “die Stabilität und Sicherheit in der Union untergraben oder bedroht” und letztlich Russland in die Hände gespielt. Dass es Aufgabe von Journalisten ist, die Realität zu dokumentieren – nichts anderes hat Droĝru getan –, interessiert die EU kein bisschen.

Das ist nicht alles: Als sein Anwalt, den er nun nicht mehr haben dürfte, nach monatelangem Nachhaken endlich “Belege” von der EU erhielt, war das Staunen groß: Kein Wort über propalästinensische Proteste, kein einziger Nachweis für angebliche russische Verbindungen. Stattdessen präsentierte die EU einige X-Beiträge des “Dissidenten”, in denen er sich kritisch über die deutsche Politik geäußert hatte.

Ein Exempel wird statuiert

Neben Droĝru hat es bekanntlich auch andere westliche Bürger getroffen, darunter die deutschen Journalisten Thomas Röper und Alina Lipp. Beide leben allerdings in Russland, wodurch sie viel weniger betroffen sind. Allerdings hat die EU sie damit faktisch ins Exil geschickt, da sie nicht mehr durch EU-Gebiet nach Deutschland einreisen dürfen, nicht einmal zu Familienbesuchen.

Besonders populär wurde der Fall des ehemaligen Schweizer Obersts und Militäranalysten Jacques Baud, der in Brüssel lebt – also im Herzen der EU. Er landete Mitte Dezember auf der Sanktionsliste und sitzt entsprechend in Belgien mit einem ähnlichen Schicksal fest. Denn zurück in die Schweiz darf er nicht. Immerhin scheint nun, nach gut einem Monat, die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel dagegen interveniert zu haben.

Doch das Problem wäre für Baud wohl selbst durch eine Ausreise in sein Nicht-EU-Heimatland Schweiz nicht gelöst. Denn viele Banken aus Drittstaaten, darunter die Schweiz, beteiligen sich präventiv am Sanktionsregime, um weiterhin reibungslos Geschäfte mit EU-Unternehmen und -Bürgern abwickeln zu können. Genau das will die EU damit wohl bewirken: präventiven Gehorsam durch präventive Einschüchterung – vor allem von Journalisten, Publizisten und Wissenschaftlern.

Die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit in der EU ist damit endgültig tot. Das deutsche Grundgesetz, das diese garantiert, gilt nicht mehr. Statt Grundrechten droht jedem, der öffentlich politische Ansichten äußert, die seiner Regierung miss

Die neue bürokratische Todesstrafe wird ohne Prozess, ohne Anhörung und ohne Unschuldsvermutung verhängt. Droĝru, Lipp, Röper, Baud und einige andere europäische Bürger sind die ersten, die der Vernichtungswahn der Herrschenden gegen vermeintliche “Feinde im Inneren” getroffen hat. An ihnen wurde ein Exempel statuiert. Viele andere könnten folgen.

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