Am 28. März erregte Jan Böhmermann, ein in Deutschland bekannter Entertainer, Satiriker und Journalist, erneut Aufmerksamkeit mit seiner Sendung Magazin Royale auf dem ZDF. In dieser Ausgabe setzte er sich mit Bundespolizist Manuel Ostermann auseinander, den er vor einem großen Publikum als “dreiviertel gefüllter Boxsack mit Blitzkriegfrisur” und “selbst radikalisierter Michel” kritisierte, wie ab Minute 19 der Sendung zu hören ist. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) reagierte umgehend und legte Protest beim ZDF ein, wie RT DE berichtete. Ostermann hat daraufhin Klage am Landgericht München I eingereicht, in der er Böhmermann “bewusste Verbreitung von Beleidigungen und Halbwahrheiten” vorwirft.
Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG, äußerte sich auf der Plattform X zu dem Fall und betonte: „Böhmermann versucht, Hass und Hetze unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken. Dabei schadet es auch der Reputation des gesamten Berufsstands meiner Kollegen bei der Bundespolizei.“ Die Klageschrift wirft Böhmermann vor, keine zulässige Satire, sondern eine diffamierende Schmähkritik betrieben zu haben, wodurch Ostermanns Persönlichkeitsrechte schwer verletzt worden seien. Es wird demgemäß eine Unterlassung und ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro gefordert.
Ein rechtlicher Erfolg gegen Böhmermann könnte das ZDF dazu zwingen, die betreffende Sendung aus ihrer Mediathek zu entfernen, allerdings wären interne Maßnahmen gegen Böhmermann eher unerwartet. Ostermann erklärte gegenüber der Welt: „Böhmermann zerstört manchmal Existenzen, indem er unwidersprochen faktenbefreite Halbwahrheiten und tiefgreifende Beleidigungen als Satire tarnt. Er wird durch Gebühren finanziert, nutzt aber seine Plattform für einen ideologischen Kampf.“ In der Klage wird argumentiert, dass Ostermann als eine Art rechtsextremer Polizist dargestellt wurde, was eine Nähe zum Nationalsozialismus suggeriere.
In der Klage wird zudem bemängelt, dass Böhmermann die journalistischen Sorgfaltspflichten missachtet habe, da Ostermann vor der Sendung nicht angemessen zu den Anschuldigungen Stellung nehmen konnte.
Trotz seiner scheinbaren Selbstsicherheit erlitt Böhmermann kürzlich eine juristische Niederlage, wie das Portal LTO berichtete. Imker Rico Heinzig nutzte Böhmermanns Bild für die Werbung seines Honigs, nachdem dieser ihn in seiner Show verspottet hatte. Böhmermann klagte dagegen, verlor jedoch auch in zweiter Instanz.
Teggatz äußerte sich enttäuscht darüber, dass Norbert Himmler, der Intendant des ZDF, nicht eingriff und so der juristische Weg notwendig wurde. Das ZDF teilte auf Anfrage der Welt mit, dass im Mai eine Eingabe beim Fernsehrat bezüglich der Sendung über Ostermann erfolgte, das vorgesehene mehrstufige Verfahren für Programmbeschwerden sei derzeit noch nicht abgeschlossen.
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