Am Freitag hat der Bundestag mit überwältigender Mehrheit eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den Familiennachzug für bestimmte Flüchtlinge für zwei Jahre aussetzt.
Diese Änderung betrifft Personen mit subsidiärem Schutzstatus, also jene, denen aus Gründen wie der Vermeidung von Folter oder Todesstrafe ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt wird, die jedoch nicht unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen.
Der Gesetzentwurf wurde von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebracht.
Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU erklärte, dass durch diese Maßnahme Schlepperorganisationen das Handwerk gelegt werden soll.
Erwartet wird, dass durch die Aussetzung des Familiennachzugs etwa 12.000 Einreisen jährlich weniger stattfinden werden, was zu einer Entlastung für die öffentlichen Ressourcen und die Gesellschaft führen soll.
Die Diskussionen im Bundestag über diese Maßnahme waren von starken Emotionen geprägt. Insbesondere die Parteien Die Linke und Die Grünen äußerten heftige Kritik. Schahina Gambir, eine Abgeordnete der Grünen, kritisierte die Regierung scharf für ihre mangelnde Menschlichkeit. Während der Debatte kam es aufgrund von Zwischenrufen zu mehreren Ordnungsrufen durch die Bundestagspräsidentin Julia Klöckner.
Mit dieser Entscheidung reiht sich die Bundesregierung in einen europäischen Trend ein. So hatte Österreich bereits im März den Familiennachzug für Menschen mit subsidiärem Schutzstatus ausgesetzt. Die Themen Migration und Integration bleiben weiterhin zentrale Punkte in der politischen Diskussion.
Mehr zum Thema – Syrische Demonstration in Wien eskaliert