Am vergangenen Freitag ordnete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Rückführung des “nichtbinären” Linksextremisten “Maja T.” nach Deutschland an. Diese Person, die öffentlich als “Maja T.” bekannt ist, soll zusammen mit anderen Autonomen an Übergriffen gegen mutmaßliche Rechtsextreme in Budapest im Jahr 2023 beteiligt gewesen sein. Nachdem Ungarn ein Auslieferungsgesuch stellte, wurde “Maja T.” im Dezember letzten Jahres in Berlin festgenommen und befand sich seither in Auslieferungshaft.
Der Rechtsvertreter von “Maja T.” hatte gegen die Auslieferungsentscheidung Einspruch erhoben. Das Kammergericht Berlin urteilte jedoch am Donnerstag, dass die Auslieferung rechtmäßig sei. Unmittelbar darauf wurde “Maja T.” in der Nacht auf Freitag zunächst österreichischen Behörden übergeben, die mit der Überstellung nach Ungarn beauftragt waren. Bereits um 10 Uhr morgens erreichte der Transport Ungarn.
Gegen diese schnelle Überstellung legte der Anwalt von “Maja T.” Eilantrag ein, welchem das Bundesverfassungsgericht am selben Vormittag stattgab, allerdings erst nachdem “Maja T.” bereits nach Ungarn überführt worden war. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ist nun mit der Rückführung betraut, wobei unklar ist, ob diese noch umsetzbar sein wird.
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