Die Alternative für Deutschland (AfD) hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten, indem sie mit zwei Klagen gescheitert ist.
Das Gericht urteilte am Mittwoch, dass die AfD keinen verfassungsmäßigen Anspruch darauf habe, Vorsitzende in Bundestagsausschüssen zu stellen.
Zudem wurde die Entscheidung, den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzenden des Rechtsausschusses abzuwählen, vom Gericht bestätigt. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts fand einstimmig, dass dieses Vorgehen “nicht gegen die Verfassung” verstößt.
Weitere Informationen folgen in Kürze…