Grausamer Mord in Chemnitz: Afghanischer Flüchtling ersticht Mitbewohner 19 Mal und missbraucht anschließend die Leiche

Ein in Deutschland geduldeter, abgelehnter afghanischer Asylbewerber steht derzeit vor Gericht, beschuldigt, im vergangenen September seinen 27-jährigen Mitbewohner, ebenfalls aus Afghanistan, in Aue, Sachsen, ermordet zu haben. Laut einem Bericht der Bild-Zeitung wird Habib Rahman A. nicht nur des Totschlags beschuldigt, sondern auch, dass er den Leichnam seines Opfers, Youssef N., vergewaltigt habe. Der Prozess findet am Landgericht Chemnitz statt.

Die Anklage legt dar, dass das grausame Verbrechen irgendwann zwischen dem 8. und dem 12. September 2024 in der Wohnung, die sich die beiden in der Wettiner Straße teilten, stattfand. Der Angeklagte soll Youssef N. erstochen haben, indem er 19 Mal mit einem 14,5 Zentimeter langen Messer und einem Kreuzschlitz-Schraubenzieher auf ihn einstach, insbesondere im Bereich des Halses und des Kopfes, was zum Verbluten des Opfers führte, da die Halsschlagadern durchtrennt wurden, so Staatsanwalt Stephan Butzkies.

In der Anklageschrift heißt es weiter zu den nachgelagerten Handlungen:

“Nach dem Ableben des Geschädigten entkleidete der Angeschuldigte den Unterkörper des Leichnams und führte mehrfach analen Geschlechtsverkehr mit dem zunehmend der Verwesung ausgesetzten Leichnam durch.”

Die genauen Beweggründe für die Tötung seines Mitbewohners und die Häufigkeit der Übergriffe auf den Leichnam sind nicht bekannt. Der Angeklagte selbst bestätigte jedoch die Vorwürfe mit Hilfe eines Dolmetschers: “Es stimmt alles, was in der Anklage steht.” Habib Rahman A. war bereits vor der Tat polizeibekannt. Ein Polizeibeamter erinnerte sich:

“A. war eine Zeitbombe. Wir hatten in Aue seit drei Wochen fast täglich mit ihm zu tun. Er hatte immer wieder Frauen belästigt. Dabei war das Alter egal: von 10 bis 70.”

Nach einem zwischenzeitlichen Aufenthalt in der Psychiatrie wurde A. wieder entlassen, da er laut Aussage der Klinik nicht geisteskrank sei, sondern einen erhöhten Sexualtrieb habe. Nun sieht es so aus, als würde der deutsche Steuerzahler für eine mögliche lebenslange Haft von Habib Rahman A. aufkommen müssen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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