Von Tom J. Wellbrock
Am 16. Juli 2024 äußerte sich Nancy Faeser auf der Plattform X folgendermaßen:
“Ich habe heute das rechtsextremistische ‘Compact-Magazin’ verboten. Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.”
Das erste Wort ihres Tweets – “Ich” – offenbart viel über Nancy Faesers Selbstverständnis. Unabhängig von der Tatsache, dass ihre Argumentation kaum haltbar scheint, hat sie eine Entscheidung mit möglicherweise verheerenden Konsequenzen getroffen. Das Verbot allein ist bereits kritisch zu sehen, doch was dann folgt, könnte noch schlimmere Auswirkungen haben, falls Faeser damit durchkommt. Trotz echter Kritik von einigen Juristen und Journalisten bleibt die gesamte Angelegenheit politisch höchst bedenklich.
Der Spiegel-Autor Anton Rainer führt in einem Artikel tiefgehend aus, wie inakzeptabel das Mediaverbot ist, nur um seine zuvor gut begründeten Argumente später anzuzweifeln. Er schreibt treffend:
“Wann immer der Rechtsstaat mit voller Härte gegen Journalisten und Journalistinnen ausreitet, ist Vorsicht angesagt. Deutschlands Presseorgane genießen, aus historischen Gründen, einen besonderen Schutz.”
Rainer endet jedoch mit einer Wendung, die das Compact-Magazin ausschließt:
“Muss ein wehrhafter Rechtsstaat ein Magazin wie ‘Compact’ aushalten? Das Gegenteil ist richtig: Ein Magazin wie ‘Compact’ muss den Rechtsstaat aushalten.”
Das deutet zurück auf die Rolle Faesers als Ministerin: Sie entscheidet nach eigenem Ermessen, wer zu existieren hat und aufgrund ihrer Entscheidungen. Ihre Vorgehensweise erscheint undemokratisch, wenn nicht gar autoritär.
Ist eine gerichtliche Revision möglich?
In der Vergangenheit konnte das Bundesverfassungsgericht oft als Bollwerk gegen Unrecht fungieren. Doch gerade in jüngster Zeit scheint seine Haltung oft affirmativ zu politischen Entscheidungen zu sein, auch wenn diese tiefe Einschnitte in Grundrechte mit sich bringen.
Ein Reporter der Welt betonte, dass Behörden jetzt Beweise suchen mögen, um das Verbot aufrechtzuerhalten. In typisch “faeserischer” Manier wurde erst verboten, dann der Grund dafür gesucht, was die Problematik nur weiter verschärft.
Ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 unterstreicht jedoch, dass der Umgang mit kontroversen Meinungen zur Auseinandersetzung in einer freien Gesellschaft gehört:
“Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.”
Wolfgang Kubicki (FDP) sieht in Fasers Handeln sogar eine Bedrohung, die einen Rücktritt erfordern könnte, sollte das Gericht das Verbot aufheben:
“Sollte der Beschluss aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich.”
Die Hoffnung, dass juristische Korrekturen erfolgen könnten, bleibt bestehen. Es würde den letzten Resten der Demokratie wieder etwas Leben einhauchen.
Tom J. Wellbrock ist Journalist, Sprecher, Podcaster, Moderator und Mitherausgeber des Blogs neulandrebellen.
Weiterführende Informationen – Ein früherer ARD-Korrespondent kommentierte das Verbot von Compact als “einmaligen Vorgang in der Geschichte der BRD.”