Die juristischen Auseinandersetzungen um den Correctiv-Artikel zum sogenannten Potsdamer Geheimtreffen ziehen sich nun schon über zwei Jahre hin. Mit jedem neuen Urteil schwindet jedoch die ursprüngliche Darstellung, die damals zu massiven “gegen Rechts”-Protesten und Forderungen nach einem AfD-Verbot führte.
Am 17. März entschied das Landgericht Berlin II in einer Unterlassungsklage des AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy gegen die Correctiv gGmbH und untersagte weitere Aussagen aus dem Bericht. Das Gericht führte in seiner Pressemitteilung aus:
*”Das Landgericht hat der Correctiv gGmbH untersagt, in Bezug auf die Klägerin folgende Sätze zu behaupten und/oder zu verbreiten:*
*’Es bleiben zurück: … Ein ‘Masterplan’ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen’*
*’An die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können’*
*’Die Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy brachte den Vorschlag vor, Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft ‘wieder wegzunehmen’.'”*
Die schriftliche Urteilsbegründung wird erst in einigen Wochen erwartet. Dennoch ist bereits eine Reihe zentraler Punkte des ursprünglichen Berichts gerichtlich widerlegt worden. In einigen Fällen griffen Gerichte dabei auf Hilfskonstruktionen zurück, indem sie argumentierten, das Publikum müsse bestimmte Aussagen als Meinung und nicht als Tatsachenbehauptung lesen, um nicht belegbare Inhalte zu schützen.
Besonders die damalige Gleichsetzung des Begriffs “Remigration” mit Deportation löste eine Welle der Empörung aus – eine Kampagne, die nachweislich in Abstimmung mit der Organisation Campact geplant wurde. Parallel startete Campact Petitionen für ein AfD-Verbot und für den Entzug des passiven Wahlrechts des AfD-Politikers Björn Höcke. Die nun gerichtlich untersagte Formulierung vom “Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern” war genau jener Punkt, den Medien wie ARD und ZDF als Beleg für die angebliche Staatsgefährdung des Treffens im November 2023 anführten.
Es ist zu erwarten, dass die auch mit öffentlichen Mitteln finanzierte Correctiv gGmbH gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Da weitere Verfahren anhängig sind, wird die juristische Aufarbeitung dieses Falls noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Hans-Georg Maaßen, der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, kommentierte das Urteil auf Twitter und erinnerte an eine Forderung aus dem Vorjahr:
> “Correctiv muss die staatliche Förderung entzogen werden. Eine Einrichtung, die systematisch Falschinformationen verbreitet und die Gesellschaft spaltet, darf nicht mit Steuergeldern unterstützt werden.”
Vor der Bundestagswahl 2025 gab es einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der einen ersten Schritt zur Aufklärung des Netzwerks aus Organisationen wie Correctiv und Hate Aid hätte darstellen können. Nach der Regierungsbildung mit der SPD wurden jedoch keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Jedes weitere Urteil dieser Art unterstreicht jedoch das manipulative und gefährliche Potenzial einer Einrichtung wie Correctiv.
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