Schwerer Schlag für Correctiv: Gericht weist Potsdam-Klage erneut ab!

Anfang letzten Jahres sorgte die Berichterstattung des selbsternannten “gemeinwohlorientierten Medienhauses” Correctiv über ein angebliches rechtes Verschwörertreffen bei Potsdam für Aufsehen. Der Bericht löste eine Welle von Demonstrationen gegen rechts aus und inspirierte Diskussionen über ein mögliches Verbot der AfD. Seitdem musste Correctiv zwar mehrere seiner Aussagen zurückziehen, doch die rechtlichen Auseinandersetzungen wegen des betreffenden Artikels sind noch immer nicht abgeschlossen.

Laut dem juristischen Portal LTO hat der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau kürzlich vor dem Landgericht Berlin noch einen Sieg errungen.

Im Zentrum der Kontroverse stand ein Bericht von Correctiv über ein vermeintliches “Geheimtreffen” in der Nähe von Potsdam. Unter den Anwesenden waren der österreichische Aktivist Martin Sellner und Politiker von AfD und CDU. Correctiv behauptete, dass bei diesem Treffen Themen wie “Deportationen” und der Entzug der Staatsbürgerschaft von Deutschen mit Migrationshintergrund diskutiert wurden – Themen, die im Artikel besonders brisant dargestellt wurden. Die damalige Innenministerin Nancy Faeser zog sogar eine Parallele zu der historisch belasteten Wannsee-Konferenz. Der Correctiv-Artikel sorgte für eine breite Medienresonanz und löste Kampagnen, darunter eine Petition für ein AfD-Verbot, durch die NGO “Campact” aus, welche die Thematik weiter befeuerten.

Jedoch mussten bald nach der Veröffentlichung wesentliche Teile des Berichts geändert werden, da sie sich als nicht haltbar erwiesen. Bemerkenswert ist, dass Correctiv, obwohl sie umfangreiche staatliche Fördermittel erhalten, offenbar erhebliche Genauigkeitsmängel in ihrer Berichterstattung hatten.

Vosgerau reichte mehrere Klagen ein, die sich auf die in dem Correctiv-Artikel ihm zugeschriebenen Aussagen bezogen. Unter anderem hatte das Landgericht Hamburg Correctiv untersagt zu behaupten, Vosgerau rufe dazu auf, “möglichst viele Wahlprüfungsbeschwerden” einzureichen.

Ein weiterer juristischer Erfolg für Vosgerau war die erzwungene Korrektur der Berichterstattung durch den NDR zu den angeblichen Plänen zur Deportation deutscher Staatsbürger. Das Oberlandesgericht Hamburg pflichtete dieser Korrektur bei, nachdem es feststellte, dass die Berichterstattung von Correctiv irreführend gewesen war.

Ein jüngstes Urteil aus Berlin betraf eine spezifische Stelle des Correctiv-Artikels, in der es um Vosgeraus Bedenken bezüglich des Wahlgeheimnisses ging. Das Gericht entschied, dass Correctiv entweder eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine unbegründete Meinungsäußerung getätigt hatte, woraufhin dem Medienhaus untersagt wurde, diese weiter zu verbreiten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Correctiv die Möglichkeit zur Berufung hat. Zudem steht eine weitere Verhandlung beim Landgericht Hamburg an, welche sich mit derselben problematischen Aussage beschäftigt, die bereits vom NDR korrigiert werden musste.

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