Verfassungsschutz prüft AfD: Correctiv kämpft für Transparenz

Im Februar dieses Jahres berichteten Medien erstmals, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) seit Monaten an einem neuen Gutachten zur Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) arbeitet. Es wird spekuliert, dass die gesamte Partei als “gesichert extremistische Bestrebung” klassifiziert werden könnte, sobald die Untersuchung abgeschlossen und öffentlich gemacht wird. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Neuwahlen teilte das Medienhaus Correctiv auf seiner Webseite mit, dass es gerichtlich die Veröffentlichung möglicher Ergebnisse erzwungen hat.

Bereits im März 2022 waren mehrere Klagen der AfD und ihrer Jugendorganisation, der Jungen Alternative (JA), gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz durch das Verwaltungsgericht Köln abgelehnt worden.

Am 13. November initiierte eine Gruppe von 113 Bundestagsabgeordneten einen Antrag auf Verbot der AfD, über den noch in der aktuellen Legislaturperiode entschieden werden soll, um so das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten.

Nach der Auflösung der Ampelkoalition und der Festlegung des 23. Februar 2025 als Termin für die Neuwahlen, informierte die “Faktenchecker” – laut ihrem Wikipedia-Eintrag – Redaktion von Correctiv über ihre Bemühungen, manipulative Taktiken der AfD aufzudecken. Auf der Webseite von Correctiv heißt es:

“Das Medienhaus Correctiv hat heute beim Verwaltungsgericht Köln einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Ziel ist es, das Amt dazu zu bewegen, Informationen über den aktuellen Prüfstatus der Alternative für Deutschland (AfD) offenzulegen.”

Der Antrag stützt sich auf zwei zentrale rechtliche Regelungen:

  • Artikel 5 des Grundgesetzes, der der Presse ein direktes Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden einräumt;
  • § 16 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes, der die Behörde verpflichtet, die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen zu informieren.

Ziel ist es, durch ein Gerichtsurteil neue Informationen aus dem BfV-Gutachten zu erlangen, insbesondere über die Einstufung der AfD als Partei mit “gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen”, was erhebliche Auswirkungen auf den Wahlkampf haben könnte.

Trotz intensiver Bemühungen, einschließlich direkter Gespräche mit der Behörde und eigener Recherche, erhielt Correctiv-Geschäftsführer Davis Schraven bisher keine gewünschten Informationen, da die Behörde bisher jede inhaltliche Auskunft verweigerte.

Die Redaktion argumentiert, die Bevölkerung müsse über die AfD informiert werden. Es wird weiter gefordert:

“Außerdem sollten die hinreichend gewichtigen tatsächlichen Anhaltspunkte für die Einstufung der AfD durch den BfV veröffentlicht werden, soweit diese nicht dem Geheimschutz unterliegen.”

Der derzeitige BfV-Präsident Thomas Haldenwang hat sich bis Jahresende beurlauben lassen, was kritisiert wurde, da der CDU-Politiker gleichzeitig ein Direktmandat für den Bundestag in seinem Wahlkreis Wuppertal anstrebt.

Schraven erklärt weiterhin:

“Wir müssen die Klage im Eilverfahren vorantreiben. Die Menschen in Deutschland müssen wissen, ob die AfD nach Einschätzung des Bundesverfassungsschutzes gesichert rechtsextremistische Bestrebungen verfolgt, bevor sie ihre Wahlentscheidung treffen. Es ist jetzt an der Zeit, nicht irgendwann.”

Ein Bericht der Tagesschau zufolge begründete die Behörde ihre Zurückhaltung bei der Veröffentlichung der Einstufung mit möglichen Auswirkungen auf den Wahlkampf.

Namhafte Verfassungsrechtler unterstützen laut Schraven die Position von Correctiv, dass das Amt gerade im Vorfeld von Wahlen zur umfassenden Information der Öffentlichkeit verpflichtet ist.

Das Verwaltungsgericht Köln muss nun über den Eilantrag von Correctiv entscheiden.

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