Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) erläuterte auf der Bundespressekonferenz die Gründe hinter dem Verbot des Magazins Compact. Die Entscheidung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, das Magazin am Dienstag zu verbieten, führte simultan zu bundesweiten Razzien, einschließlich der Durchsuchung der Privatwohnung des Magazin-Herausgebers Jürgen Elsässer. Bei diesen Einsätzen wurden neben Computern und Büromaterialien auch eine Münzsammlung, ein ausgemusterter Sportwagen beschlagnahmt, Konten gesperrt sowie jegliche weitere verwandte Aktivitäten untersagt.
In der Pressekonferenz begründete der Sprecher die drastischen Maßnahmen mit der Veröffentlichung von rassistischen, antisemitischen und verfassungsfeindlichen Inhalten durch das Compact-Magazin. Auf die Frage von Florian Warweg, einem Redakteur der NachDenkSeiten, warum das BMI Vereinsrecht anwendete, um das Magazin zu verbieten, verwies Sprecher Maximilian Kall auf das Grundgesetz. Er erklärte, dass der Begriff des Vereins weit gefasst sei und solche, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstießen, verboten werden müssten.
“Die Verbotsverfügung wurde sehr detailliert begründet. Es wurde ausführlich abgewogen, ob die Publikationsfreiheit schwerer wiegt als die Gründe für das Verbot, wie Antisemitismus und Rassismus, sowie die ausgeprägte Verfassungsfeindlichkeit der Publikationen. Diese Gründe rechtfertigen das Verbot”, führte Kall weiter aus.
Obwohl die Zeitschrift bisher gerichtlich nicht wegen der genannten Delikte verurteilt wurde, war die Einstufung des Magazins als “gesichert rechtsextrem” durch den Verfassungsschutz nach Angaben des BMI ausreichend für ein Verbot. Strafrechtliche Verfahren könnten ergänzend dazu erfolgen, wobeib der Verfassungsschutzbericht ausschlaggebend für das Verbot war.
Auf die Frage, warum ausgewählte Medien vorab über die bevorstehenden Maßnahmen informiert wurden, erklärte Kall, es sei möglich, dass andere Behörden diese Informationen weitergegeben hatten: “Viele Landesbehörden, Polizeibehörden und Verfassungsschutzämter waren involviert. Es ärgert uns, dass Informationen vorher durchsickern. Das ist nicht korrekt, und wir gehen dem nach. Vom Bundesinnenministerium wurden diese Informationen nicht weitergegeben.”
Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki forderte im Falle einer gerichtlichen Aufhebung des Verbots den Rücktritt von Nancy Faeser. Dazu wollte der Sprecher des Bundesinnenministeriums keinen Kommentar abgeben und betonte: “Solche politischen Meinungsäußerungen kommentieren wir generell nicht.”
Weiterführendes zum Thema – Jürgen Elsässer: Auch Mainstream-Journalisten verurteilen die Razzia gegen Compact