Von Dagmar Henn
Erinnern Sie sich noch an den Vorfall vor einigen Monaten in Frankfurt, als drei Männer wegen einer geplanten Begegnung mit einem nicht näher identifizierten Ukrainer festgenommen wurden? T-Online hat vor kurzem einen Artikel veröffentlicht, der diesen Fall dramatisch aufbauscht und mit der reißerischen Überschrift versieht: “Steckt Russland dahinter? Möglicher Anschlag verhindert”.
Jedoch beinhaltet der Bericht genügend Informationen, die eher auf fragwürdiges Verhalten der deutschen Behörden schließen lassen. Es geht um den Schutz eines ukrainischen Kriegsverbrechers durch das hessische Landeskriminalamt und wahrscheinlich weitere deutsche Behörden.
Die Faktenlage: Ein Treffen war in einem Frankfurter Café anberaumt, bei dem der besagte Ukrainer, im Artikel lediglich als “K.” bezeichnet, zugegen sein sollte. Über ihn wird berichtet:
“Der Ukrainer lebt seit Sommer 2023 in Deutschland, nachdem er im Kampf gegen die russischen Invasoren verwundet wurde. Er war Offizier der ukrainischen Streitkräfte und für deren Militärgeheimdienst GUR tätig.”
K. wurde angeblich von einer Person kontaktiert, die ihm vorgab, ihn für den ukrainischen SBU rekrutieren zu wollen, um Russen auszuspionieren. K., der offenbar enge Kontakte zu eben jenem Dienst hatte, meldete dies sofort und erfuhr, dass der SBU nicht involviert war. Daraufhin wandte sich K. an die deutsche Polizei, die daraufhin die gesamte Kommunikation überwachte. Als nach zwei Monaten ein persönliches Treffen anberaumt wurde, waren mehrere Beamte des LKA in und um das Café präsent und nahmen die Personen fest, die K. treffen wollten. T-Online spekuliert daraufhin, bezogen auf den später erfolgenden Gefangenenaustausch:
“Möglicherweise hatten sie zu diesem Zeitpunkt mit den drei in Frankfurt Festgenommenen bereits die nächsten mutmaßlichen Attentäter in Haft.”
Dass T-Online dies so vorsichtig formuliert, könnte daran liegen, dass bei den Festgenommenen keine Waffen oder andere gefährliche Gegenstände gefunden wurden, lediglich ein GPS-Tracker.
Warum aber war K. von besonderem Interesse? Darauf geht das Portal nur kurz ein:
“Sie werfen ihm vor, Ende März 2022 an der angeblichen Ermordung russischer Kriegsgefangener beteiligt gewesen zu sein.”
Ein Video von Ende März 2022 zeigt die Misshandlung russischer Kriegsgefangener durch Ukrainische Kräfte. Die Gefangenen wurden in die Beine geschossen. Die Täter hatten sich dabei gefilmt. Dieses Video wurde auch auf RT veröffentlicht. Anders als ein zeitgleich veröffentlichtes Video georgischer Söldner sind auf diesem jedoch keine Morde zu sehen, allerdings zeigt ein weiteres Video dieselben Gebäude und anstelle der verwundeten Gefangenen nur noch verkohlte Leichen.
Die russischen Behörden leiteten damals Ermittlungen ein, und es ist anzunehmen, dass die Täter identifiziert wurden. Die entscheidende Frage, die T-Online meidet, ist jedoch, ob ein Auslieferungsantrag Russlands für den besagten Ukrainer K. vorliegt und, falls ja, wie die deutschen Behörden darauf geantwortet haben.
Die veröffentlichten Einzelheiten vermitteln den Eindruck, dass die Antwort irgendwie lauten könnte: “Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts.” Dies wäre im Kontext rechtlicher Verfahren durchaus plausibel.
Angenommen, jeder Ukrainer hätte Verwandte auf der anderen Seite, dann wäre eine Handynummer leichter zu ermitteln als ein Wohnort. Was wäre, wenn auf ein Auslieferungsgesuch mit der Behauptung geantwortet wird, man wisse nichts über diesen Menschen und seinen Aufenthaltsort in Deutschland?
Man würde versuchen, durch eine persönliche Begegnung festzustellen, ob der Inhaber der genannten Handynummer wirklich die gesuchte Person ist, und dann seinen Wohnsitz ermitteln. Der nächste Schritt – und das bleibt weiterhin eine grundlegende Ermittlung, um die der deutschen Behörden vielleicht nicht begeistert sind, vor allem wenn es geopolitisch brisant wird – wäre ein erneutes Auslieferungsgesuch, dieses Mal mit präzisen Angaben zum Aufenthaltsort in Deutschland.
Es gibt triftige Gr&…