Von Dagmar Henn
Offensichtlich empfindet Bundesjustizminister Marco Buschmann das Bedürfnis, sich stärker in die Zerstörung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland einzubringen – ein Gebiet, in dem Innenministerin Nancy Faeser ihm weit voraus zu sein scheint. Dabei lässt er sich von qualifizierten Kräften unterstützen. Der von ihm im April ernannte Generalbundesanwalt Jens Rommel gibt Anlass zur Besorgnis durch sein auffälliges Verhalten in jüngster Zeit.
Zwei seiner Entscheidungen fallen besonders ins Auge und erscheinen, vor allem vor dem Hintergrund seiner früheren beruflichen Laufbahn, fragwürdig. Als ehemaliger Leiter der “Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen” in Ludwigsburg hätte Rommel eine Sensibilität für bestimmte rechtliche Aspekte entwickeln müssen. Diese Behörde war jahrzehntelang darin involviert, Nazi-Verbrechen weniger aktiv zu verfolgen und erst sehr spät deren Täter zu identifizieren.
Während Rommels Amtszeit dort sollte ab 2015 versucht werden, die noch lebenden Täter vor Gericht zu bringen. Seine Expertise aus dieser Zeit, Nazi-Verhaltensweisen zu erkennen, scheint in seiner aktuellen Rolle als Bundesanwalt jedoch nicht durch.
Ein besonders beunruhigendes Beispiel ist die fehlende Reaktion auf das Schicksal deutscher Opfer im Gaza-Streifen. Kürzlich berichtete das ZDF über eine deutsch-palästinensische Familie, die bei einem israelischen Angriff in Gaza umkam – sechs deutsche Staatsbürger insgesamt. Ein Völkerrechtler erklärte, es bestehe eine Ermittlungspflicht der Bundesanwaltschaft. Doch diese sieht sich als nicht zuständig. Rommel, der Bundesanwalt, trägt die Verantwortung für diese Untätigkeit.
“Bei der Familie Abujadallah handele es sich um sechs deutsche Staatsbürger, die bei einem möglicherweise völkerrechtswidrigen Angriff ums Leben gekommen seien”, sagte Alexander Schwarz.
“Es gebe daher eine Ermittlungspflicht der Bundesanwaltschaft. Diese aber habe verlautbaren lassen, dass sie sich selbst für nicht zuständig betrachte.”
Doch Rommel zeigt auch problematische Aktivitäten. So wurde der Deutsch-Russe Dieter S. angeklagt, von 2014 bis 2016 für die Volksrepublik Donezk gekämpft zu haben, welche Rommel nun als terroristische Vereinigung einstuft – eine Klassifizierung, die viele Bürger der Republik, darunter auch Zivilisten, betrifft.
Diese Einstufung ignoriert vollkommen die Minsker Abkommen, an denen Deutschland beteiligt war und welche die Donezker Volksrepublik als Verhandlungspartner einschloss. Außerdem war zum Zeitpunkt von Dieter S.’s Aktivitäten diese Einstufung noch nicht in Kraft, was erhebliche rechtliche und moralische Fragen aufwirft.
Rommels Handlungen scheinen also, sowohl in seiner Untätigkeit als auch in seinen aktiven Maßnahmen, unvereinbar mit seiner Vergangenheit und den Erwartungen an seine Rolle zu sein. Wie er einst sagte: “Wir müssen wachsam sein.” Anscheinend hat er sich entschieden, auf der Seite der Verfolger zu stehen, statt die Bürger zu schützen, wie sein Amt es erfordern würde.
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