Leistungskürzungen bei Sozialhilfe: Zahl der Sanktionen in Deutschland deutlich gestiegen
Die Jobcenter in Deutschland haben im Jahr 2025 in insgesamt rund 461.400 Fällen Geldleistungen gekürzt oder gestrichen. Dies stellt einen Anstieg von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr dar, wie die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg mitteilte.
Der mit Abstand häufigste Grund für eine Sanktion waren versäumte Termine. Sie machten knapp 86 Prozent aller Kürzungen aus. Insgesamt waren etwa 224.100 Personen von mindestens einer Leistungsminderung betroffen. In knapp 7 Prozent der Fälle wurden Leistungen gestrichen, weil sich Personen weigerten, eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen, fortzuführen oder an einer Eingliederungsmaßnahme teilzunehmen. Die durchschnittliche Kürzung lag bei 8,3 Prozent der jeweiligen Leistung, was einem Betrag von etwa 66 Euro entsprach, berichtete die Berliner Zeitung am Montag.
“Im vergangenen Jahr wurden die Leistungsminderungen gesetzlich oder regulatorisch nicht verändert. Dadurch konnten die Regeln, die zuvor mehrmals verändert wurden, kontinuierlich wirken”, so die Bundesagentur.
Ab dem 1. Juli 2026 treten im Zuge der Reform des Bürgergelds zur Grundsicherung verschärfte Regeln in Kraft. Wer dann Fördermaßnahmen abbricht oder sich nicht auf Stellen bewirbt, muss mit höheren Kürzungen als bisher rechnen. Auch bei versäumten Terminen drohen stärkere Einbußen. Bei Nichterreichbarkeit kann der Leistungsanspruch unter Umständen sogar komplett entfallen, einschließlich der Kosten für die Unterkunft.
Leistungen können auch gekürzt werden, wenn eigenes Einkommen oder Vermögen bewusst vermindert oder fortgesetzt unwirtschaftliches Verhalten an den Tag gelegt wird. Liegt eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I vor oder sind die Voraussetzungen dafür gegeben, kann ebenfalls eine Minderung der Regelleistung erfolgen. Auf diese Gründe entfielen im Jahr 2025 insgesamt knapp 15.700 Sanktionen.
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