Der Fall von Abu Walaa, einem Iraker, der im Jahr 2001 nach Deutschland kam und Asyl beantragte, scheint auf den ersten Blick klar zu sein. Bekannt als der “IS-Chef von Deutschland”, begann er seine Laufbahn als islamistischer Prediger und wurde 2021 wegen seiner Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt. Es wird angenommen, dass aus seinem Umfeld auch Anis Amri stammt, der für den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt verantwortlich war. Das Gericht urteilte, Abu Walaa habe junge Menschen dazu rekrutiert, für den IS zu kämpfen.
Abu Walaa, der zuletzt im Landkreis Viersen lebte, soll nach Verbüßung seiner Strafe abgeschoben werden. Er versuchte, gegen diese Entscheidung vorzugehen, unterlag jedoch im Gerichtsprozess. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte heute, dass das Urteil nun rechtskräftig ist.
Während des Verfahrens hatte Abu Walaa auf seine sieben Kinder hingewiesen, die in Deutschland leben. Das Gericht stellte jedoch fest, dass bei ihm keine Anzeichen für eine Abkehr von seiner früheren ideologischen Haltung erkennbar sind und eine ernsthafte Wiederholungsgefahr besteht.
Eine Abschiebung ist allerdings noch nicht unmittelbar in Aussicht. Zunächst wird das Ergebnis seines erneuten Asylverfahrens abgewartet, da ihm bei einer Rückkehr in den Irak möglicherweise die Todesstrafe droht. Ob Abu Walaa also nach seiner Entlassung im Jahr 2027 tatsächlich abgeschoben wird, bleibt ungewiss.
Weiterführende Informationen – Abschiebeflug: Heute Morgen wurden 81 ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben