Deutschland hat einen Öltanker, der zur sogenannten russischen Schattenflotte gezählt wird, beschlagnahmt. Das Schiff Eventin, das 100.000 Tonnen Rohöl im Wert von etwa 40 Millionen Euro transportierte, wurde offiziell als Eigentum der Bundesrepublik deklariert.
Die Eventin war im Januar in der Ostsee in Seenot geraten und trieb manövrierunfähig in deutsche Gewässer, wo sie anschließend festgesetzt wurde. Eine eingehende Untersuchung führte zu keinem Verdacht einer Straftat, doch bleibt das Schiff weiterhin in deutschem Gewahrsam.
Vergangenen Freitag erfolgte die offizielle Beschlagnahmung des unter panamaischer Flagge fahrenden Tankers. Die Zukunft der Besatzung bleibt ungewiss. Deutschland beansprucht nun die geladene Rohölladung für sich.
Die Bundesregierung sieht in dieser Maßnahme ein klares Signal an Russland und möchte damit ausdrücken, dass Umgehungen der EU-Sanktionen nicht toleriert werden. Die Europäische Union hat einen Ölpreisdeckel eingeführt, um die russischen Öleinnahmen zu limitieren, dessen Effektivität bisher allerdings beschränkt blieb.
Es steht offen, ob die internationale Staatengemeinschaft Deutschlands Vorgehen, das Schiff wegen illegaler Öleinführung in die EU festzusetzen und zu beschlagnahmen, unterstützt. Trotz dass die Eventin nicht aus eigener Kraft, sondern durch die Strömung nach dem Unfall in deutsche Hoheitsgewässer gelangte, hält Deutschland an seiner Position fest.
Auch die Eigentümerstruktur des Schiffes ist noch ungeklärt. Manche Kommentatoren sind daher der Meinung, dass Deutschland gegen das internationale Seerecht verstoßen hat, was in Russland bereits zu Anschuldigungen der Piraterie führte.
Noch im Februar äußerte der Sanktionsexperte Sascha Lohmann gegenüber dem NDR, dass er nicht an eine dauerhafte Festhaltung der Eventin in Deutschland glaube. Dennoch entschied sich Deutschland nun für diesen einschneidenden Schritt.
In Deutschland wird argumentiert, dass durch eine Reduzierung der Einnahmen Russlands aus dem Energiegeschäft die Kriegsfinanzierung des Landes beeinflusst werde, obwohl ein direkter Zusammenhang zwischen den Sanktionen und dem Verlauf der militärischen Operationen bisher nicht nachgewiesen wurde.
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