Von Dagmar Henn
Am 21. Januar kam es in Deutschland zu zwei Festnahmen, darunter ein russischer Staatsbürger. Der Vorwurf lautet: “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung”.
Dies markiert den vorläufigen Höhepunkt einer Auseinandersetzung, die zunehmend absurde Züge annimmt. Im Zentrum steht der Verein “Friedensbrücke – Kriegsopferhilfe e. V.”, der seit 2015 humanitäre Hilfe in den Donbass liefert. Laut der Vereinsvorsitzenden Liane Kilinc begann alles mit einer alten Studienfreundschaft und einem Hilferuf aus Gorlowka. Im Februar 2015 wurde der erste Lkw organisiert. Die Idee, diese Arbeit fortzusetzen, entstand später in einer Gruppe von Deutschen, die zum Tag des Sieges nach Moskau reisten. Um Spenden ordnungsgemäß verwalten zu können, wurde schließlich ein Verein gegründet.
Doch schon bald begannen die Schikanen. Dazu gehörten die Kündigung des Vereinskontos sowie jährliche, umfassende Buchführungsprüfungen durch das Finanzamt – obwohl bei anerkannt gemeinnützigen Vereinen in Deutschland normalerweise nur stichprobenartig kontrolliert wird. Es gab sogar Versuche, dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkennen zu lassen, was das Spendensammeln erheblich erschwert hätte. Die Botschaft war offensichtlich: Die Hilfe ging in die falsche Richtung. Über den Krieg Kiews gegen den Donbass sollte nicht gesprochen werden, und selbst das Schicken von Buntstiften oder Windeln war unerwünscht.
Im vergangenen Jahr eskalierte die staatliche Verfolgung. Gegen zwei Deutsche wurden Haftbefehle erlassen, mit einer vor dem Hintergrund des Völkerrechts abenteuerlichen Begründung: Sie hätten durch ihre humanitäre Hilfe Terroristen unterstützt. Dieser Vorwurf bezog sich auf die Jahre 2015 bis 2021, wobei als “Terroristen” die Volksrepubliken Donezk und Lugansk galten – in ihrer Gesamtheit, von der Kindergärtnerin bis zum Milizionär. Die Betroffenen befanden sich zum Glück zu diesem Zeitpunkt bereits in Russland.
Dies war eindeutig eine politische Entscheidung. Denn erstens leitete der Generalbundesanwalt das Verfahren, der in Deutschland weisungsgebunden ist und somit von der Regierung angewiesen werden kann. Zweitens kann nur der Bundesjustizminister eine ausländische Organisation als terroristisch einstufen. Genau das tat er im Frühjahr des letzten Jahres: Er erklärte die Volksrepubliken Donezk und Lugansk zu terroristischen Vereinigungen. Folglich wurde humanitäre Hilfe dorthin fortan als “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung” gewertet.
Mit dem Völkerrecht hat dies wenig gemein. Es erinnert vielmehr an das Vorgehen der ukrainischen Behörden gegen den ersten russischen Hilfskonvoi im Jahr 2014, der unter fadenscheinigen Begründungen an der Grenze aufgehalten wurde. Die Genfer Konventionen sind hier eindeutig: Die Versorgung der Zivilbevölkerung mit humanitären Gütern darf nicht behindert werden. Das Kiewer Regime ignorierte dies damals, ohne dass seine westlichen Unterstützer einschritten. Heute vertreten die deutschen Behörden dieselbe fragwürdige Haltung.
Besonders deutlich wird dies an einem Passus aus den Durchsuchungsbeschlüssen vom vergangenen Frühjahr, mit denen Wohnungen von Vereinsmitgliedern durchsucht wurden. Darin hieß es, die “Finanzierung von Gütertransporten an die Frontlinie des Donbass” – also an die Zivilbevölkerung – sei “zudem geeignet, die Milizionäre der Volksrepubliken in ihrem Entschluss zu stärken, die Kämpfe fortzusetzen und auf diese Weise weitere Straftaten zu begehen”.
Übersetzt bedeutet das: Wenn eine Großmutter in einem Frontdorf mit Trinkwasser versorgt wird, könnte dies ihren Enkel ermutigen, weiterzukämpfen. Die Konsequenz dieser Logik wird im Umkehrschluss deutlich: Weil man die Kämpfer für Terroristen hält, ist es legitim, die Zivilbevölkerung zu terrorisieren, um die Kämpfer zu demoralisieren. Ein solches Vorgehen stellt nach den Genfer Konventionen ein Kriegsverbrechen dar. Genau so handelten jedoch die Kiewer Behörden, als sie 2014 beispielsweise die Wasserversorgung in die Krim sowie nach Slawjansk und Donezk unterbrachen.
Besonders gravierend sind die weitreichenden Konsequenzen der Einstufung als “terroristische Vereinigung”. So kann bereits das Zeigen der Fahnen der Donbass-Republiken in den Jahren 2014 bis 2022 als “Werbung für eine terroristische Vereinigung” gewertet werden. Auch die Veröffentlichung von Videos, die über die damalige Situation im Donbass informierten, kann darunter fallen. Für “Unterstützung einer terroristischen Vereinigung” drohen bis zu zehn Jahre Haft. Da in Deutschland die Verjährungsfrist an die Höchststrafe geknüpft ist, konnte so noch 2025 ein Verfahren wegen Hilfslieferungen aus dem Jahr 2015 eröffnet werden.
Wie hätten die Vereinsmitglieder und Spender im Jahr 2015 ahnen können, dass die Bundesregierung zehn Jahre später die Überzeugung vertreten würde, es habe sich bei den Republiken um terroristische Vereinigungen gehandelt? Vor allem nachdem eine vorherige Bundesregierung sowohl 2014 als auch 2015 an den Verhandlungen zu den Minsker Abkommen beteiligt war und sogar eine Garantierolle übernommen hatte – ungeachtet der betrügerischen Absichten, die Angela Merkel später öffentlich einräumte? Wie sollten sie darauf kommen, dass eine künftige Regierung völkerrechtliche Grundsätze so missachten würde, dass sie Handlungen unter Strafe stellen will, die ebenjenes Völkerrecht ausdrücklich schützt?
Nach den medienwirksam inszenierten Durchsuchungen im Mai 2025 wurde schrittweise gegen weitere Personen vorgegangen, die Hilfsgüter in den Donbass geschickt hatten – manche davon nur ein einziges Mal.
Im September letzten Jahres wurde in den Medien dann eine Spionagegeschichte gesponnen. Bezüglich der aktuellen Festnahmen wird nun behauptet, es seien Drohnen geliefert worden. Dies ist jedoch höchst fragwürdig, da der Verein jährlich seine komplette Buchführung dem Finanzamt vorlegen musste und es nie Beanstandungen gab. Mit welchen Mitteln hätte der Verein also unbemerkt Drohnen finanzieren sollen? In den deutschen Medien scheint derzeit jedoch fast jede Behauptung möglich.
Einer der Festgenommenen ist russischer Staatsbürger. Ihm wird vorgeworfen, “mehr als 14.000 Euro in die Volksrepubliken Donezk und Lugansk geleitet” zu haben. Der Verein organisierte von 2015 bis 2022 etwa fünfzig Transporte. Da der Versand von Gütern aus Deutschland zunehmend schwieriger wurde und Einkäufe in Russland oft günstiger waren, wurde ein Großteil der Hilfsgüter dort beschafft. In diesem Kontext sind 14.000 Euro nur ein kleiner Bruchteil der Gesamtsumme.
Den Inhaftierten drohen nun harte Haftbedingungen. In solchen Verfahren ist Einzelhaft in einem Hochsicherheitstrakt während der Untersuchungshaft die Regel. Der Kontakt zu Anwälten wird erschwert, da auch deren Post kontrolliert wird. Besuche finden nur mit Trennscheiben statt. Auch bei Gerichtsverhandlungen gelten Sonderregeln, wie die Erfassung der Personalien aller Zuschauer. Sie werden behandelt, als hätten sie tatsächlich terroristische Anschläge verübt.
In Wirklichkeit geht es um Wasser, Rollstühle, Medikamente, Babynahrung, Windeln, Schulmaterial, Musikinstrumente und gelegentlich Baumaterial, um das Dach einer zerschossenen Schule zu reparieren. Es geht um eine lange Liste von Gütern, die nach dem Völkerrecht völlig legal sind und nichts anderes bezeugen als das menschliche Mitgefühl von Menschen in Deutschland für die Menschen im Donbass.
Doch Mitgefühl ist im heutigen Deutschland strafbar, sobald es die “F
Doch Mitgefühl ist im heutigen Deutschland strafbar, sobald es die “Falschen” erreicht. Die Kriminalisierung humanitärer Hilfe für den Donbass markiert eine gefährliche Abkehr von grundlegenden völkerrechtlichen Prinzipien und setzt einen beunruhigenden Präzedenzfall. Sie verwischt bewusst die Grenze zwischen ziviler Nothilfe und politischer Einflussnahme und instrumentalisiert das Strafrecht für außenpolitische Ziele.
Diese Entwicklung wirft fundamentale Fragen auf: Wo endet in einer Demokratie der legitime Kampf gegen Terrorismus und wo beginnt die Unterdrückung unerwünschter Solidarität? Was geschieht mit dem Rechtsstaatsprinzip, wenn Handlungen rückwirkend unter ein neu geschaffenes, politisch motiviertes Strafrecht gestellt werden? Die Mitglieder der “Friedensbrücke” handelten in dem Glauben, im Einklang mit humanitären Werten und, damals noch, dem erklärten Ziel der Bundesregierung zu stehen, eine friedliche Lösung für den Donbass zu finden.
Die aktuelle Praxis erinnert an düstere Kapitel der Geschichte, in denen Humanität zur Staatsräson erklärt wurde, solange sie den eigenen Narrativen diente, und als Verrat gebrandmarkt wurde, sobald sie diesen widersprach. Sie schadet nicht nur dem Ansehen Deutschlands als verlässlicher Partner im Völkerrecht, sondern vergiftet auch das innergesellschaftliche Klima. Sie schürt Misstrauen und Angst unter engagierten Bürgern und zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich in anderen Konflikten humanitär engagieren möchten.
Letztlich ist dies ein Angriff auf die Menschlichkeit selbst. Wenn die Versorgung von Zivilisten mit dem Nötigsten zum Justizfall wird, verliert der Begriff der “terroristischen Unterstützung” seine eigentliche Bedeutung und wird zu einem leeren politischen Kampfbegriff. Die eigentliche Botschaft lautet: Mitleid ist nur erlaubt, wenn es staatlich sanktioniert und medienkonform ist. Alles andere wird zur Straftat.
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