Am Donnerstag untersagte der Dortmunder Bürgermeister Alexander Kalouti die Nutzung der Räumlichkeiten. Am Freitag zog die AfD vor Gericht, und nun liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vor: Der Neujahrsempfang darf am Sonntag wie geplant stattfinden.
Das Gericht erließ eine einstweilige Anordnung, die die Stadt Dortmund verpflichtet, der AfD-Fraktion die Bürgerhalle im Rathaus für ihren Neujahrsempfang zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch, obwohl die Fraktion einen externen Redner eingeladen hat:
“Die Antragsgegnerin [die Stadt Dortmund] hat bei der ursprünglichen Anmeldung nicht in Zweifel gezogen, dass die Veranstaltung der Fraktionsarbeit dient. In der Vergangenheit hatte sie anderen Fraktionen Räumlichkeiten im Rathaus für vergleichbare Veranstaltungen mit externen Gästen und Gastrednern zur Verfügung gestellt. Sie muss die Antragstellerin gleichbehandeln.”
Zwar könnte die Stadt noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. Dieses hat jedoch bereits klargestellt, dass es vor der Veranstaltung keine Entscheidung mehr treffen wird, da keine der Parteien dies rechtzeitig beantragt hat.
Somit wird der Neujahrsempfang mit Björn Höcke als Redner stattfinden. Ebenso wird die angemeldete Gegenkundgebung, für die bis zu 600 Teilnehmer erwartet werden, durchgeführt.
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