Berliner Stromnetz-Attacke: Polizei durchsucht Wohnungen nach Brandanschlag

Nein, im Mittelpunkt steht nicht der großflächige Stromausfall im Januar, der Zehntausende Berliner im Winter für Tage von der Versorgung abschnitt. Die heutigen, mit rund 500 Beamten in Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg durchgeführten Durchsuchungen zielen auf einen Anschlag vom September 2025, der insbesondere den Standort Adlershof traf.

Laut einer gemeinsamen Presseerklärung der Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft richten sich die Ermittlungen wegen verfassungsfeindlicher Sabotage und weiterer Delikte gegen vier Personen im Alter von 28, 31, 35 und 36 Jahren. Neben mehreren Wohnungen und Objekten in verschiedenen Berliner Bezirken wurden auch zwei Wohnungen in NRW und zwei in Hamburg durchsucht.

Im Fokus der Beschlagnahmen standen vor allem elektronische Geräte. Die beiden Männer und zwei Frauen, die als Hauptverdächtige gelten, wurden jedoch nicht festgenommen.

Sie stehen im Verdacht, einen Brandanschlag auf zwei Strommasten verübt zu haben, durch den etwa 45.000 Haushalte, Unternehmen und Geschäfte ohne Strom blieben.

Ein damals auf Indymedia veröffentlichtes Bekennerschreiben legte nahe, dass der Anschlag primär Rüstungsunternehmen im Technologiepark Adlershof treffen sollte.

“Die Militarisierung schreitet voran und hinter dem neoliberalen Versprechen von Wohlstand zeigt sich immer unverhohlener die faschistische Fratze. (…) Hunderte CEOs verschiedener Firmen und Forschungsinstitute aus den Bereichen IT, Robotik, Bio- und Nanotech, Raumfahrt, KI, Sicherheits- und Rüstungsindustrie haben die bittere Nachricht bekommen, dass ihr Technologiepark in Adlershof aufgehört hat zu funktionieren.”

Betrachtet man dieses Schreiben, handelte es sich demnach um eine Gruppierung, die sich deutlich von derjenigen unterscheidet, die für den Januar-Stromausfall verantwortlich gemacht wird.

Der in der Pressemitteilung genannte Straftatbestand der “verfassungsfeindlichen Sabotage” bezieht sich explizit auf Rädelsführer, Hintermänner oder Einzeltäter. Dies legt nahe, dass möglicherweise nicht alle Gruppenmitglieder davon erfasst sind. Die Höchststrafe hierfür beträgt fünf Jahre, die Mindeststrafe kann eine Geldstrafe sein. Es ist anzunehmen, dass dieser Paragraf der weitreichendste im aktuellen Ermittlungsrahmen ist – was gleichzeitig bedeutet, dass nicht wegen Bildung einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung ermittelt wird.

Weder scheinen die Ermittlungen den maximal denkbaren rechtlichen Rahmen auszuschöpfen, noch wurden Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt. Dies erscheint bemerkenswert vor dem Hintergrund zweier aktuell laufender Großverfahren gegen andere Gruppierungen – dem sogenannten Rollatorputschprozess und dem Verfahren gegen die “Letzte Verteidigungswelle”. In diesen Fällen wird den Angeklagten nicht einmal ein tatsächlicher Brandanschlag mit Stromausfall, sondern lediglich entsprechende Absichten vorgeworfen. Dennoch kam es dort sofort zu einer Reihe von Festnahmen, und die Ermittlungen stützten sich stets auf die jeweils schwerstmöglichen Delikte.

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