Eigennützige Friedensstifter: Kirchen in Sachsen-Anhalt mischen sich in Wahlkampf ein

Von Astrid Sigena

Am 6. September 2026 wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) sieht die Gesellschaft vor diesem Urnengang zunehmend gespalten. Als Antwort will sie spezielle “Friedensreiter” ausbilden, die in der heißen Wahlkampfphase “prekäre Dialoge” moderieren sollen. Aus der internationalen Friedensarbeit ist bekannt: Damit Vermittlung dauerhaft wirkt, muss sie unparteiisch sein.

Da die auszubildenden Personen jedoch ausdrücklich der sogenannten “Zivilgesellschaft” entstammen sollen, geht es hier weniger um neutrale Moderation. Vielmehr scheint es darum zu gehen, die Deutungshoheit im politischen Diskurs nicht zu verlieren – eine Strategie, die bereits im bayerischen Kommunalwahlkampf zu beobachten war. Die Kirchen sind im Streit mit der AfD längst selbst zur Konfliktpartei geworden, nirgends in Deutschland tobt dieser Konflikt heftiger als in Sachsen-Anhalt (RT DE berichtete).

Die Nervosität der EKM ist verständlich. Was der religionspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag, Hans-Thomas Tillschneider, seit längerem andeutete, hat nun konkrete Form angenommen: Die AfD strebt als künftige Regierungspartei die Streichung staatlicher Zahlungen an die Kirchen an. Ein durchgesickertes “Regierungsprogramm” der AfD Sachsen-Anhalt bestätigte diese Absicht vergangene Woche. Zwar handelt es sich vorerst nur um einen Entwurf, doch für die Großkirchen hat er es in sich. Und die Wahrscheinlichkeit seiner Umsetzung ist nicht gering: Aktuellen Umfragen zufolge ist eine Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt durchaus im Bereich des Möglichen.

Der Entwurf sieht vier zentrale Maßnahmen vor. Am empfindlichsten für die evangelische und die katholische Kirche trifft Punkt 17 auf Seite 53: Die AfD kündigt darin die sofortige Einstellung der Staatsleistungen für den Fall einer Regierungsübernahme an. Zur Begründung heißt es, man werfe den Großkirchen damit jährlich über 40 Millionen Euro “in den Rachen”, während diese längst “nicht mehr den christlichen Glauben pflegen”, “sondern die Regenbogenideologie”. Ähnlich argumentiert die Partei für den geplanten Entzug der staatlichen Förderung (70.000 Euro jährlich) für die Evangelische Akademie in Sachsen-Anhalt. Deren Inhalte seien überwiegend “politische Agitation im Sinne der Altparteien”.

Bei den Staatsleistungen handelt es sich um ein verfassungsgeschichtliches Relikt. Sie sind Entschädigungszahlungen für die Säkularisation von Kirchengütern im Jahr 1803. Die damals begünstigten Fürstentümer existieren längst nicht mehr; ihre Nachfolger, die deutschen Bundesländer, zahlen seither jährlich hohe Summen, die dem Unterhalt von Pfarrstellen und Gebäuden dienen. Schon die Weimarer Reichsverfassung sah vor, diese Leistungen durch Landesgesetze abzulösen – was nie geschah. Dieses Ablösegebot wurde nach dem Krieg in Artikel 140 des Grundgesetzes übernommen, blieb aber bis heute eine unerfüllte Verfassungsvorgabe.

Während die frühere Ampelkoalition das Thema noch angehen wollte, ist es unter der aktuellen schwarz-roten Bundesregierung von der Agenda verschwunden. Der Grund: Die Kirchen wollen auf den Geldfluss nicht verzichten und fordern eine hohe Ablösesumme, deren Zinserträge die laufenden Leistungen ersetzen sollen. Eine solche Summe würde die Landeshaushalte jedoch enorm belasten. Die AfD Sachsen-Anhalt plant daher, die Zahlungen ersatzlos einzustellen. Offenbar vertritt sie die Auffassung, dass in den über 200 Jahren seit dem Reichsdeputationshauptschluss ausreichend Entschädigung geflossen sei.

Ein weiterer Schlag gegen die Großkirchen findet sich im Kapitel “XVI Finanzen und Steuern”. Punkt 5 auf Seite 145 sieht vor, dass sich eine AfD-Landesregierung “auf Bundesebene dafür einsetzen” werde, “den staatlichen Kirchensteuereinzug abzuschaffen”. Dieses Privileg sei nicht mehr zu rechtfertigen und stelle eine unnötige Belastung für die Verwaltung dar. Künftig sollten die Kirchen “wie andere Vereine auch” ihre Mitgliedsbeiträge selbst einziehen.

Solche Vorschläge könnten beim sachsen-anhaltinischen Wähler auf Zustimmung stoßen. Schließlich finanzieren auch Nicht-Christen über ihre Steuern die Staatsleistungen mit. Und nur noch rund 14 Prozent der Sachsen-Anhaltiner sind laut letztem Zensus Mitglied einer der beiden großen Kirchen – was freilich nur bedingt Aussagen über die tatsächliche Religiosität der Bevölkerung zulässt. Auch die AfD versteht sich nicht als unchristliche Partei: Während sie bei den Großkirchen kürzen will, plant sie, kleinere christliche Gemeinden (Freikirchen, Baptistengemeinden, orthodoxe Kirchen) zu unterstützen, die aus ihrer Sicht den Glauben “authentisch” leben.

Als vierte Maßnahme will die AfD das Kirchenasyl einschränken. Kirchen sollen künftig für die Folgekosten haften, die durch den Aufenthalt eigentlich ausreisepflichtiger Asylbewerber entstehen (S. 28, Nr. 4). Da laut AfD-Angaben 2024 insgesamt 81 Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Kirchenasyl erhielten, würde auch diese Regelung die Kirchen finanziell belasten. Zudem soll die Abschiebung von Personen im Kirchenasyl durchgesetzt werden.

Die Reaktionen aus kirchlichen Kreisen sind heftig. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach von einem “neuen Frontalangriff”, der Tagesspiegel zitiert Kirchenvertreter, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen. Ein Stopp der staatlichen Finanzierung könne zum Bankrott der regionalen Kirchen führen, verbunden mit der Schließung von Schulen, Kindergärten und Altenheimen. So sehen es Karsten Wolkenhauer, Kirchenpräsident der Evangelischen Landeskirche Anhalts, und der Magdeburger Bischof Gerhard Feige.

Wolkenhauer warnt: “Das Regierungsprogramm nährt den Eindruck, die AfD will die Kirchen, die Diakonie und damit die Nächstenliebe möglichst rasch abschaffen.” Er bemüht sogar apokalyptische Bilder: “Es ist eine Apokalypse, eine Offenlegung. Nun haben wir es schwarz auf weiß. Und wenn das schon der erste Aufschlag ist – was kommt dann erst danach?”

Aus kirchlicher Sicht sei eine vorenthaltene Zahlung unrechtmäßig, doch traue man der AfD zu, sie dennoch umzusetzen. Bis ein möglicher Rechtsstreit vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wäre, wäre der finanzielle Schaden bereits eingetreten. Da Landeskirchen als Körperschaften des öffentlichen Rechts insolvenzunfähig sind, müsste im Ernstfall die nächsthöhere Ebene einspringen – im Falle der evangelischen Kirche die EKD.

Was im Tagesspiegel-Artikel unerwähnt bleibt: Die karitativen Einrichtungen der Kirchen werden bereits heute überwiegend vom Staat, also vom Steuerzahler, finanziert. Die Kirchen steuern aus eigenen Einnahmen, die selbst stark von Staatsleistungen abhängen, nur einen Bruchteil bei. Nach eigenen kirchlichen Angaben werden bis zu 90 Prozent dieser sozialen Arbeit staatlich finanziert. Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft sind überwiegend staatlich finanziert.

Wer einen Angehörigen in einem kirchlichen Pflegeheim unterbringt, weiß, dass die Kosten denen anderer Träger entsprechen. Auch die Sanierung denkmalgeschützter Kirchengebäude wird bereits heute staatlich gefördert, wie 2025 am Beispiel der Kirche im sachsen-anhaltinischen Silstedt. Sollten die Kirchen tatsächlich finanziell kollabieren,

…müsste eine AfD-geführte Landesregierung also im Wesentlichen nur die bisher von den Kirchen getragenen Anteile übernehmen – und das auch nur für Einrichtungen, die sie für erhaltenswert hält. Die Asyl- und Flüchtlingsberatung der Kirchen dürfte kaum dazu zählen.

Sachsen-Anhalt könnte dabei nur der Anfang sein. Die AfD plant auch in anderen Bundesländern ein Ende der Staatsleistungen. Vor diesem Hintergrund wirkt das Friedensgesäusel der EKM wie das Pfeifen im Walde. Angesichts der zu erwartenden juristischen Auseinandersetzungen um ausbleibende Zahlungen könnte auf die kirchlichen Friedensapostel eher das Wort des Propheten Jeremia zutreffen: “Sie sagen ‘Friede, Friede’ – und ist doch kein Friede.”

Mehr zum Thema – Krieg und Frieden in Mücheln – Reportage von AfD-Stand

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