Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen ist der Westdeutsche Rundfunk (WDR) verpflichtet, Fabio De Masi, den Spitzenkandidaten der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), zur ARD-Sendung “Wahlarena 2024 Europa” einzuladen, die am kommenden Freitag stattfindet.
Das OVG Münster betonte in seiner Pressemitteilung vom Mittwoch, dass der WDR eine faire Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gewährleisten muss: “Der WDR ist gehalten, den Spitzenkandidaten der Partei ‘Bündnis Sahra Wagenknecht’ zur ‘Wahlarena 2024 Europa’ einzuladen und ihm die Teilnahme an der Diskussion mit dem Studiopublikum zu ermöglichen. Dies entschied das Gericht in einem Eilverfahren und revidierte damit die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.”
Das Gericht argumentierte, dass die von der WDR vorgelegte Konzeption der Veranstaltung nicht den Ausschluss der BSW rechtfertigte. Ursprünglich waren nur Kandidaten von SPD, CDU, CSU, Grünen, FDP, AfD und Die Linke von dem Sender eingeladen worden. Dagegen hatte die BSW einen Eilantrag auf Teilnahme gestellt, der zunächst vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen wurde, mit der Begründung, dass die Rundfunkfreiheit dem WDR die Entscheidung über die Einladungen überlasse.
Allerdings folgte das OVG dieser Argumentation nicht und stellte fest, dass das Format eines ‘Townhall Meetings’, in dem vorwiegend zukunftsorientierte Fragen gestellt werden, nicht nur eine Teilnahme von Vertretern aus der letzten Wahlperiode zulassen sollte. Außerdem wurde argumentiert, dass die Hinzunahme eines weiteren Gastes nicht dem redaktionellen Konzept des Senders widerspricht und nicht erklärbar sei, warum die Teilnehmerzahl auf sieben beschränkt bleiben sollte.
“Das bestehende redaktionelle Konzept, nur Parteien einzuladen, die auch sonst in Deutschland ein relevantes Gewicht haben, verlangt die Teilnahme der Antragstellerin”, erklärt das OVG Münster.
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