Faktencheck-Fehltritt: Gericht untersagt irreführende Kennzeichnung eines Artikels durch dpa

Neben den bekannten „Enthüllern“ von Correctiv und den Faktencheckern der Tagesschau geraten auch die Prüfer der Deutschen Presse-Agentur (dpa) immer wieder wegen Falschdarstellungen in die Kritik.

Kürzlich hat das Landgericht Hamburg der dpa untersagt, einen Artikel der Webseite Achse des Guten weiterhin auf sozialen Netzwerken als „Fehlinformation. Von unabhängigen Faktenprüfern überprüft“ zu kennzeichnen.

Der beanstandete Artikel ist recht kurz und verweist hauptsächlich auf Informationen des Umweltbundesamtes zum Thema Hochwasser, wie bereits in der Überschrift hervorgehoben wird: “Zu Hochwassern fragen Sie das Umweltbundesamt”. Die kontroverse Markierung durch die dpa erfolgte vermutlich, weil die Daten hinter dem Link nicht die verbreiteten Aussagen von Klimaschützern und Politikern unterstützen, die behaupten, Klimawandel führe zu häufigeren und intensiveren Hochwassern.

Diese Vorfälle ereigneten sich am 04. Juni 2020. Zu diesem Zeitpunkt waren die Aktivitäten der „Faktenchecker“ noch nicht so umfangreich wie heute. Es war einer der ersten Fälle dieser Art, der gerichtlich entschieden wurde. Allerdings ist das Urteil des Landgerichts noch nicht richtungsweisend genug, um als Grundsatzurteil gewertet zu werden.

Zuletzt erhielt die dpa eine Million Euro aus Steuermitteln, um gegen “Desinformation” vorzugehen.

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