Das Verwaltungsgericht Berlin hat den ursprünglich für den 6. Mai angesetzten Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Klage des Online-Magazins Multipolar zur Entschwärzung der Corona-Unterlagen des Robert Koch-Instituts (RKI) aufgehoben. Das gab Multipolar am Montag bekannt.
Demnach gab das Gericht einem Antrag der vom RKI beauftragten Anwaltskanzlei Raue statt, den diese bereits am 18. März gestellt hatte. An diesem Tag hatte das Magazin den ersten Artikel zu den von ihm freigeklagten, aber in weiten Teilen geschwärzten Protokollen des Corona-Krisenstabs des RKI veröffentlicht.
Das Gericht erklärte gegenüber der Kanzlei Partsch & Partner, die Multipolar vertritt, dass die Anwälte des RKI “glaubhaft gemacht” hätten, dass sie “wegen Urlaubsabwesenheit” und eines weiteren Termins verhindert seien und die Einarbeitung eines anderen Anwalts der Kanzlei “wegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar” sei.
Man beabsichtige nun, “die Sache im Zeitraum vom 1. bis 19. Juli 2024 zu terminieren”. Die Raue-Anwälte sollten dem Gericht bis zum 2. Mai mitteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar sind.
Die Anwälte des RKI werden auch aufgefordert, bis zum 19. Mai “konkret mitzuteilen, welche bislang geschwärzten Passagen offengelegt werden”. Zuvor hatte die Kanzlei Raue dem Gericht geschrieben, “dass die von Herrn Bundesminister Lauterbach angekündigte weitestmögliche Entschwärzung und anschließende Zurverfügungstellung der Unterlagen noch im Laufe des Mai erfolgen” könne.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hatte am 28. März erklärt, die Entschwärzung dauere “vielleicht vier Wochen”. Daraus hätte sich ein Veröffentlichungstermin Ende April ergeben. Lauterbach hatte seinerzeit versichert, es solle “nicht der Hauch eines Eindrucks entstehen”, das RKI verberge hier bewusst etwas. Zuvor hatte der Minister gewarnt, man dürfe “nicht durch Einmischung fremder Regierungen Verschwörungstheorien in sozialen Medien entstehen lassen”.
Multipolar fragte das Bundesgesundheitsministerium, wann die entschwärzten Protokolle nun tatsächlich veröffentlicht würden. Das Ministerium erklärte, ihm lägen die Dokumente nicht vor und verwies auf das RKI. Das RKI erklärte auf Anfrage des Magazins, dass es noch keinen genauen Termin gebe:
“Wann die entschwärzten Protokolle vorgelegt werden können, ist noch nicht genau abzusehen. Das RKI bemüht sich um eine schnellstmögliche Offenlegung. Voraussichtlich wird dies nach Abschluss der derzeit geführten Drittbeteiligungsverfahren im Laufe des Mai möglich sein. Auf welchem Wege die entschwärzten Unterlagen zugänglich gemacht werden, ist noch in der Klärung. Den Vorwurf, das RKI würde den Gerichtsprozess in die Länge ziehen, weisen wir zurück. Der Gerichtsprozess wird seitens des RKI nicht in die Länge gezogen. Das RKI wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weitestmöglich offenlegen. Damit kann aus Sicht des RKI der Prozess zeitnah beendet werden. Das RKI hat sich auch sonst verfahrensfehlerfrei verhalten. Die entsprechenden Positionen des RKI sind Ihnen aus den Schriftsätzen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bekannt.”