Rechtliche Konsequenzen für kritische Meinungsäußerung gegen Annalena Baerbock

Die Online-Plattform Apollo News hat ihre Leserschaft dazu aufgerufen, Informationen über persönlich erhaltene rechtliche Auseinandersetzungen mit sensiblen Politikern zu teilen. Ein kürzlich erschienener Bericht behandelt exklusiv den Fall eines Rentners aus Niedersachsen. Dieser hatte auf dem Kontaktformular des Auswärtigen Amtes geschrieben, manche würden behaupten, dass Annalena Baerbock „beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt“ sei, was zu einem Strafbefehl von 800 Euro durch das Amtsgericht Celle führte.

Es wurde auch bekannt, dass Außenministerin Annalena Baerbock über ihre Mitarbeiter zwischen Dezember 2021 und August 2024 insgesamt etwa 500 Strafanzeigen gestellt hat. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervor.

Der besagte Vorfall mit dem Rentner aus Niedersachsen ereignete sich laut einem Bundestagsdokument im Dezember des vorherigen Jahres. Laut Text auf dem AA-Kontaktformular fragte der Rentner: “Fast die ganze Nation stellt sich fieberhaft die Frage: Wann überwindet der/die Baerbock seine/ihre Pubertät, wann wird der/die Baerbock endlich erwachsen? Einige böse Zungen meinen: nie, denn sie ist beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt.” Das Amtsgericht Celle führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass der Rentner Baerbock in ihrer Ehre herabgesetzt habe, was eine Strafe von 800 Euro nach sich zog.

Das Auswärtige Amt weigerte sich, zu kommentieren, ob Baerbock persönlich Strafanzeige erstattete, erklärte jedoch, dass sie häufig Ziel von rechtlich relevanten Drohungen sei und in solchen Fällen Anzeige erstattet.

Ein Bericht des RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) deutet an, dass nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums (BMI) jüngst mehrere Falschmeldungen zu Privatleben von Spitzenpolitikern der Grünen, darunter Baerbock und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, verbreitet wurden. Ein Sprecher des BMI merkte an, diese würden als gezielte Diskreditierung betrachtet, obwohl noch keine sicheren Beweise für die Urheberschaft vorlägen.

Die Staatsanwaltschaft Celle leitete in Bezug auf weiterführende Informationen zur Presseanfrage an die Staatsanwaltschaft Göttingen weiter, die aber aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilen konnte.

Die intensivsten Bemühungen der AA-Mitarbeiter um den Schutz ihrer Ministerin waren laut Bundestagsinformation im Januar 2024, als in nur vier Wochen 51 Strafanzeigen gegenüber Bürgern initiiert wurden.

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