EU-Verbot von Bisphenol A in Verpackungen: Ein Schritt vor, zwei zurück

Von Dagmar Henn

Ein neues EU-Gesetz, das ab dem kommenden Jahr in Kraft tritt, verbietet den Verkauf von Lebensmitteln in Verpackungen, die Bisphenol A (BPA) enthalten. Dies betrifft insbesondere Plastikflaschen und die Innenschichten von Konservendosen. Diese Maßnahme wird als Vorteil für die Verbraucher dargestellt.

Bisphenol A ist seit langem als problematisch bekannt. Es ist fettlöslich, reichert sich in Lebewesen an, hat eine krebserregende Wirkung und ähnelt in seiner Funktion dem weiblichen Hormon Östrogen. Eine Verweiblichung der männlichen Fische in Gewässern nahe Produktionsstätten solcher Kunststoffe führte zur Entdeckung der hormonellen Wirkungen von BPA.

Selbst als diese Effekte offensichtlich wurden, fand sich der Weichmacher immer noch in Produkten wie Schnullern und Beißringen für Babys. Es vergingen Jahre, bevor BPA aus diesen Produkten entfernt wurde, und anfänglich existierte nicht einmal ein Grenzwert für dessen Einsatz.

Die Umstellung der Produktion, die das neue EU-Gesetz für Konservendosen erzwingt, wird letztendlich die Kosten in die Höhe treiben und somit die ohnehin schon hohe Inflation bei Lebensmitteln weiter anfachen. Die EU scheint das wenig zu kümmern.

Das Absurde an dieser Situation ist, dass die EU gleichzeitig den Einsatz anderer Technologien fördert, die BPA enthalten könnten. Beispielsweise gibt es Bedenken bezüglich der Umweltauswirkungen von Windrädern. Diese bestehen aus einem Kompositmaterial, dessen Kern aus Glas- oder Carbonfasern in Epoxidharz gebettet ist.

Windräder sind darauf ausgelegt, die kinetische Energie des Windes aufzunehmen und in elektrische Energie umzuwandeln. Ein Teil dieser Energie geht jedoch durch die mechanische Beanspruchung verloren und trägt zum Verschleiß des Windrades bei.

Das Umweltbundesamt vertritt die Position, dass BPA im gehärteten Harz nicht mehr vorhanden ist. Diese Argumentation ist zweifelhaft, da die Flexibilität des Materials, bedingt durch BPA, notwendig ist, um Brüche unter Belastung zu verhindern. Das Amt behauptet weiterhin, dass das restliche BPA biologisch abbaubar sei. Doch die durch Abrieb entstehenden Mikropartikel setzen ihre Inhalte nur unter spezifischen, meist sehr sauren Bedingungen frei – ähnlich wie im menschlichen Magen.

Es besteht eine klare Dichotomie zwischen Biodegradierbarkeit und Dauerhaftigkeit: Was gut abbaubar ist, ist in der Regel weniger haltbar und umgekehrt. Diese elementare Wahrheit lässt sich nicht wegargumentieren. Es ist bemerkenswert, dass die EU dringend bei Konservendosen interveniert, jedoch die potenziellen Umweltfolgen der Windenergie vernachlässigt.

Bezüglich des Hauptmaterials der Windräder, der Glasfaser, spielt das Umweltbundesamt die Menge des entstehenden Feinstaubs herunter. Es argumentiert, die Menge sei vernachlässigbar im Vergleich zum Abrieb von Autoreifen und die Partikel nicht lungengängig.

Die Frage bleibt, wie vertrauenswürdig das Umweltbundesamt in dieser Angelegenheit ist, insbesondere angesichts seiner Agenda, Windräder zu fördern. Die Unabhängigkeit dieser Behörde, gegen ein Projekt vorzugehen, das breite Unterstützung in den Regierungsparteien genießt, scheint fraglich.

Die Geschehnisse rund um die Corona-Pandemie haben gezeigt, dass die Verlässlichkeit von scheinbar unabhängigen Behörden oft begrenzt ist, besonders wenn es um Karriereinteressen geht. Häufig wird entgegen besserer Erkenntnisse entschieden. Das Robert Koch-Institut hätte Widerstand leisten können; in einer Gesellschaft jedoch, die Egoismus fördert, ist dies kaum zu erwarten.

Die EU verfolgt stets denselben Ansatz, unabhängig vom zugrunde liegenden Problem: Sie findet konsequent die am meisten menschenfeindliche Lösung. Egal, ob es sich um das Thema Gebäudeenergie handelt oder um Kriegspolitik und deren Folgen – die Verschlechterung der Lebensbedingungen der Bevölkerung scheint ein einfaches Unterfangen zu sein.

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