Verurteilung des Deutschland-Kurier Chefredakteurs wegen Diffamierung von Politikern

David Bendels, Herausgeber und Chefredakteur des Deutschland-Kurier, wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 480 Tagessätzen verurteilt, laut Informationen des dem AfD-Umfeld zugehörigen Onlinemediums am Mittwoch. Diese Strafe folgt auf zwei Strafbefehle, die das Amtsgericht Bamberg gegen ihn erlassen hat wegen “Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegenüber öffentlichen Personen.”

Die Anzeigen gegen Bendels wurden in beiden Fällen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser gestellt. Ein Strafbefehl bezog sich auf eine im Februar 2024 von Bendels auf dem Netzwerk X veröffentlichte Fotomontage. Darauf war Faeser zu sehen, wie sie ein Schild hält mit der Aufschrift “Ich hasse die Meinungsfreiheit!”. Bendels kommentierte dies mit: “Faeser HASST Meinungsfreiheit!”

Das Originalfoto zeigte jedoch ein Schild mit der Aufschrift “We remember”, das im Rahmen einer Aktion der UNESCO und des Jüdischen Weltkongresses an die Opfer des Nazismus erinnern sollte. Der Strafbefehl offenbart, dass Bendels mit der Manipulation des Bildes beabsichtigte, es als authentisch erscheinen zu lassen. Dieses Bild wurde “13.200-mal aufgerufen”, und laut der Zustellung, “zielten Sie auf das Amt der Bundesinnenministerin und wollten die Amtsinhaberin damit diffamieren.”

Die Staatsanwaltschaft bestätigte das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Bendels, der der Verleumdung einer öffentlich tätigen Person beschuldigt wird, mit dem Ziel, deren öffentliche Arbeit signifikant zu erschweren.

Mit einem weiteren Strafbefehl vom 1. November wurde Bendels zu 210 Tagessätzen verurteilt, einschließlich der Übernahme der Verfahrenskosten. Ein anderer Strafbefehl bezieht sich auf einen Artikel, in dem der frühere Bild-Redakteur Einar Koch Bundesinnenministerin Faeser Mitverantwortung bei einem gewalttätigen Übergriff gegen einen AfD-Lokalpolitiker zuwies.

Insgesamt erhöhen diese Strafen die Gesamttagegeldstrafe auf 480 Tagessätze. Eine derartige Strafe bringt eine Vorstrafenrelevanz mit sich, wenn sie 90 Tagessätze überschreitet. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig, und der Deutschland-Kurier plant, rechtliche Schritte dagegen einzuleiten und betont, dass “Nancy Faeser jetzt auf den national-konservativen Deutschland-Kurier abgesehen” habe. Bendels selbst behauptet, die Vorwürfe seien grundlos:

“Die hier diskutierten Beiträge sind definitiv durch die Presse- und Meinungsfreiheit geschützt.”

Der renommierte Medienanwalt Joachim Steinhöfel kritisierte das Vorgehen scharf und bemerkte zur Welt: “Der jetzt von einer Bamberger Strafrichterin erlassene Strafbefehl wegen einer deutlich zulässigen Meinungsäußerung kriminalisiert die Ausübung eines Grundrechts. Die dazu notwendige fachliche Inkompetenz ist so unfassbar, dass man absichtliche Rechtsbeugung nicht ausschließen kann.”

Die Bamberger Justiz sorgte bereits zuvor für Aufsehen, als ein 64-jähriger Rentner wegen eines Memes, das Wirtschaftsminister Robert Habeck diffamierte, polizeilich durchsucht wurde.

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