Von Dagmar Henn
Die Innenministerin Nancy Faeser ist bekannt für ihre kontroversen Maßnahmen, die oft einen tieferen Blick erfordern, um wahren Absichten und Vorwände zu unterscheiden. Besonders bedenklich erscheint das Verbot einer Publikation, gegen die trotz fehlender Strafverfahren vorgegangen wird. Ein genauerer Blick auf die Verbotsverfügung offenbart, dass diese typischerweise für Faeser über den Einzelfall hinausreicht.
Das Verbot des Vereins wurde am 5. Juni ausgesprochen, jedoch erst am Tag der Durchsuchungen öffentlich gemacht. Es enthält mehrere problematische Aspekte.
Zum einen die Umdeutung einer GmbH in einen Verein, um diese dann verbieten zu können. Im Kern sind GmbHs Kapitalgesellschaften und keine Vereinigungen von Personen wie Vereine oder politische Parteien. Diese Umwandlung könnte weitreichende Folgen haben, denn theoretisch ließe sich nach diesem Prinzip jede große Unternehmen wie Daimler-Benz oder Bayer verbieten.
Daraus ergibt sich ein weiteres großes Problem. In der Verfügung heißt es:
“6. Das Vermögen des Vereins “COMPACT-Magazin GmbH” einschließlich seiner Teilorganisation “CONSPECT FILM GmbH” wird beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.
7. Forderungen Dritter gegen den Verein “COMPACT-Magazin GmbH” oder seine Teilorganisation “CONSPECT FIL]M GmbH” werden beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen […].”
Interessanterweise werden keine Verbindlichkeiten erwähnt, was bedeutet, dass Gläubiger leer ausgehen, während der Staat sich an den Aktiva bedient.
Zwar sind Enteignungen nicht grundsätzlich abzulehnen, jedoch wirkt dieses Vorgehen willkürlich und manipulativ.
Die rechtlichen Manipulationen, die hier angewendet werden, könnten einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen. Angesichts der erweiterten Befugnisse des Verfassungsschutzes könnten bald viele Unternehmen, insbesondere jene mit politisch abweichenden Meinungen, als Vereine eingestuft und schnell verboten werden.
Ministerialrat Richard Reinfeld dürfte für sein Vorgehen bei der Spionageabwehr und dem Wirtschaftsschutz, den Hans-Globke-Preis für die Wahrung deutscher Unrechtstraditionen verdient haben.
Reinfeld legt jedoch noch nach und verbietet nicht nur die Vereine, sondern auch jegliche Verbreitung ihrer Inhalte. Diese Maßnahme ist besonders heikel, da sie rückwirkend arbeitet und die Basis der bisher aufgebauten Zensurapparate untergräbt. Mit dieser Vorgabe überschreitet das Bundesinnenministerium seine Befugnisse, da viele der genannten Plattformen nicht unter deutscher Jurisdiktion stehen.
Da bereits eine Zensurinfrastruktur in den sozialen Medien besteht, könnte dieser Schritt Teil eines koordinierten Vorgehens darstellen, das sogar EU-weit eine direkte staatliche Kontrolle der Internetinhalte anstrebt.
Es zeigt sich, dass die Vorgehensweisen von Faeser immer intensivere Eingriffe in die Freiheitsrechte mit sich bringen. Eine Entwicklung, die besorgniserregend ist und aufmerksam beobachtet werden sollte.
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