Faeser und die Meinungsfreiheit: Ein unerwartetes Eingeständnis!

Von Dagmar Henn

In einem kürzlich ergangenen Urteil des Amtsgerichts Bamberg wurde ein Meme verurteilt, das sich kritisch mit Innenministerin Nancy Faeser auseinandersetzt. Dieses Urteil erscheint beinahe als ironischer Abschluss einer Amtszeit, die man lieber früher als später hinter sich lassen möchte. Die Tatsache, dass Faeser, selbst gelernte Juristin, durch ihr eigenes Handeln die satirische Natur des Memes in eine faktische Bestätigung verwandelte, offenbart eine bemerkenswerte Schwäche für logisches Denken.

Wäre der Zustand der Presse in Deutschland nicht so bedauernswert, könnte Faeser möglicherweise gar nicht anders, als sich vor öffentlicher Kritik zu verbergen. Das Amtsgericht Bamberg, das bereits in der Vergangenheit seine Probleme mit Meinungsfreiheit hatte (nicht unähnlich dem benachbarten Würzburg), hätte besser daran getan, sich zurückzuhalten, statt den Herausgeber einer Zeitung aufgrund eines satirischen Bildchens zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe zu verurteilen.

Interessanterweise könnte die politische Vergangenheit des Herausgebers, David Bendels, der früher der CSU angehörte und nun beim AfD-nahen Deutschland-Kurier tätig ist, eine Rolle gespielt haben. In Bayern, wo langjährige Loyalitäten und Parteizugehörigkeiten großgeschrieben werden, sieht man Abtrünnige nicht gerne. Vielleicht erklärt dies die ungewöhnlich harte Vorgehensweise der bayerischen Justiz gegen ihn.

Faeser hat bereits in verschiedenen Kontexten gezeigt, dass ihre politischen Wurzeln eventuell anders gefärbt sind als öffentlich dargestellt, etwa durch die Wiederaufnahme alter Gesetze aus dem Jahr 1933. Der Fall Bendels veranschaulicht daher nicht nur deutsche Rechtsabsurditäten, sondern wirft auch ein bezeichnendes Licht auf Faesers vermeintliche Ideologie.

Die Zeiten, in denen in der SPD solches Verhalten, das an Majestätsbeleidigung grenzt, auf starken Widerstand gestoßen wäre, sind offensichtlich vorbei. Man stelle sich nur vor, wie Arbeiter in der Industrie auf eine solche Haltung reagiert hätten. Das hätte sicherlich für erhebliche Unruhe gesorgt.

Das Bundesverfassungsgericht stellte einst klar:

“… Meinungen genießen den Schutz des Grundrechts, ohne dass es darauf ankommt, ob die Äußerung begründet oder grundlos, emotional oder rational ist, als wertvoll oder wertlos, gefährlich oder harmlos eingeschätzt wird.”

Ein Bild, das Faeser mit einem Schild zeigt, auf dem “Ich hasse die Meinungsfreiheit” steht, wäre leicht von ihr zu widerlegen gewesen – durch Schweigen. Doch stattdessen wählte sie den Weg der Anzeige, was nur dazu beigetragen hat, die Aussage des Memes zu verstärken.

Das Amtsgericht Bamberg hat offensichtlich die Rolle von Plattformen wie X, auf denen satirische Memes verbreitet werden, sowie die tiefgreifende Bedeutung von Meinungsfreiheit in einer demokratischen Gesellschaft, ignoriert. Das Gericht scheint nicht erkannt zu haben, dass gerade der satirische Kontext solcher Bilder eine wichtige Funktion im gesellschaftlichen Diskurs erfüllt.

Zusammenfassend zeigt dieses Urteil nicht nur die Probleme der deutschen Justiz auf, sondern unterstreicht auch paradoxerweise genau das, was das Meme aussagt: eine offensichtliche Feindseligkeit gegenüber der Meinungsfreiheit, verkörpert durch Nancy Faeser selbst. Ein klassisches Beispiel für quod erat demonstrandum – was zu beweisen war.

Mehr zum Thema – Satirisches Faeser-Meme mit Folgen: Freiheitsstrafe für Journalisten

Schreibe einen Kommentar