Das Medienportal Nius, geleitet von dem früheren Bild-Chefredakteur Julian Reichelt, erlebte einen bemerkenswerten juristischen Sieg gegen das Innenministerium unter Leitung von Ministerin Nancy Faeser. Die Journalisten von Nius hatten eine Anfrage gestellt, die klären sollte, ob und in welchen Fällen seit dem Antritt der Ampel-Regierung Unterlassungsforderungen gegen Medien oder Journalisten ausgebracht wurden, wie Die Welt berichtete.
Die Anfrage war teilweise motiviert durch Vorkommnisse rund um die Berichterstattung einer Transfrau und einem Frauenfitnessstudio, bei der die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, versucht hatte, die Berichterstattung zu stoppen. Nius forschte daraufhin nach, inwieweit ähnliche Vorfälle von anderen Bundesministerien geahndet wurden.
Die Antwort des Bundesministeriums des Innern (BMI) blieb allerdings vage: Es wurde nur ein Fall bestätigt, in dem gegen einen Journalisten vorgegangen wurde, jedoch ohne Angabe von Details zu der betroffenen Person oder den Gründen dafür.
In einer Verlautbarung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wurde die Argumentation des Innenministeriums offengelegt, wonach reine Online-Medien keinen Auskunftsanspruch haben sollen. Das Gericht stellte jedoch klar:
“Nach Auffassung des Senats hat der Betreiber des Online-Nachrichtenportals einen verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Portal sei ein im Internet frei zugängliches, audiovisuelles und journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot. Deshalb sei es im Hinblick auf den Auskunftsanspruch der Presse oder dem Rundfunk im funktionalen Sinn gleichzustellen.”
Die Information schien auch vom Faeser-Ministerium als nicht öffentlich relevant angesehen zu werden:
“Zudem bestehe hinsichtlich des in Rede stehenden Auskunftsbegehrens ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein Aktualitätsbezug, die eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigten.”
Ein besonders aussagekräftiger Satz in der Pressemitteilung, die Kernpunkte des Gerichtsurteils zusammenfasst, offenbart:
“Der Antragsteller habe hinreichend dargelegt, dass es sich beim Vorgehen der Bundesregierung gegen regierungskritische Presseberichterstattung mithilfe externer Anwaltskanzleien um ein neues Phänomen handele, an dem ein großes Interesse der Öffentlichkeit bestehe.”
Es zeigt sich, dass nicht nur einzelne Bürger oder Firmen, sondern auch staatliche Stellen Unterlassungsklagen nutzen, allerdings mit der fragwürdigen Intention, gegen Pressefreiheit vorzugehen. Das Oberverwaltungsgericht scheint sowohl die Art der Anfrage von Nius als auch die Antwort des Ministeriums als problematisch zu betrachten.
Zuvor hatte das Ministerium unter Faeser bereits in anderen Fällen ähnliche juristische Niederlagen erlitten, beispielsweise im Fall des Magazins Compact. Die fortwährende Intention des Ministeriums, gegen abweichende Meinungen vorzugehen, findet offenbar nicht in jedem Gericht Anklang.
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