CJ Hopkins verurteilt: Ein Fall von Meinungsfreiheit und Justiz in Deutschland

Der US-amerikanische Autor und Satiriker C.J. Hopkins, der in Berlin ansässig ist, wurde im Juni des vergangenen Jahres angeklagt, weil er zwei “Hakenkreuz-Abbildungen” auf der Plattform X im Zusammenhang mit einer künstlerischen Aktion veröffentlicht hat. Der Vorwurf lautete auf Verstoß gegen § 86a StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe stellt. Im Januar wurde er in erster Instanz freigesprochen, doch nach einer Revision durch die Staatsanwaltschaft verurteilte ihn ein Kammergericht im September letztendlich doch. Das endgültige Urteil einschließlich der Höhe der Geldstrafe steht noch aus.

Im August 2022 entschloss sich Hopkins, unter dem Benutzernamen “@consent_factory” zwei Beiträge auf X zu veröffentlichen, die ihn im Juni 2023 unerwartet ins Visier der Justiz brachten. Nach einer erstinstanzlichen Freisprechung kritisierte eine Gastautorin der Berliner Zeitung, die im NS-Kennzeichenverbot promoviert hat, den Schuldspruch scharf. Sie argumentierte, dass mit dieser Entscheidung die Justiz die Prinzipien einer liberalen Demokratie, die auf dem Austausch unterschiedlicher Meinungen und der Kritik an Regierungshandeln fußt, untergrabe.

Der Anwalt von Hopkins warf in seiner Kommunikation auf Telegram mehreren Berliner Tageszeitungen vor, fehlerhaft über den Fall berichtet zu haben. So hat der Tagesspiegel zunächst fälschlicherweise von einer Verurteilung wegen Volksverhetzung berichtet, was später korrigiert wurde. Der Anwalt kritisierte auch die Taz für die Wiederholung dieses Fehlers, wonach das Revisionsverfahren klären sollte, ob die Verwendung des Hakenkreuzes ein legitimer Ausdruck von Protest sei oder lediglich Volksverhetzung.

Während der Gerichtsverhandlung zitierte Hopkins aus einem mehrseitigen Pamphlet und bezeichnete sich selbst als politischen Dissidenten, der vom Staat bekämpft werde. Eine Bloggerin berichtete, dass die Sicherheitsvorkehrungen bei der Verhandlung extrem streng waren und die journalistische Arbeit erschwerten.

Auch die Diskrepanz zwischen der Behandlung von Kritikern und anderen Medieninstitutionen wurde aufgegriffen. So wies die Gastautorin der Berliner Zeitung darauf hin, dass während prominente Medien wie Der Spiegel und Stern ohne Konsequenzen Hakenkreuze auf ihren Titelseiten nutzen durften, dieselben Maßstäbe nicht für Regierungskritiker wie Hopkins angelegt wurden.

Hopkins selbst sieht in dem Urteil gegen sich keine Rechtsfrage mehr, sondern eine Frage der Macht. Er plant, gegen seine Verurteilung mittels einer Verfassungsbeschwerde vorzugehen. Der finale Urteilsspruch ist noch ausstehend.

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