Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilungen des Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bestätigt. Die Entscheidungen beziehen sich auf Vorfälle aus den Jahren 2021 und 2023, bei denen Höcke bei öffentlichen Auftritten Äußerungen tätigte, die früher von der SA genutzt wurden.
Bei einer Wahlveranstaltung in Merseburg im Mai 2021 betonte Höcke in seiner Rede die Sätze “alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland”. Diese Formulierungen endeten mit einer Parole, die mit der der SA identifiziert wird. Ein weiteres Verfahren wurde gegen Höcke eingeleitet, nachdem er im Dezember 2023 während eines AfD-Stammtischs in Gera die Teilnehmer mit den Worten “alles für” und einer entsprechenden Gestik dazu angeregt haben soll, die Parole zu wiederholen.
Die juristische Kernfrage, die vor dem Landgericht Halle verhandelt wurde, drehte sich darum, ob Höcke bewusst war, dass es sich um eine SA-Parole handelte. Dies ist komplex, da die SA zwar eine wichtige Rolle bis 1934 spielte, danach jedoch von den Nazis im Röhm-Putsch zerschlagen wurde und somit weniger prägend für das Bild des Hitlerfaschismus war als beispielsweise die SS.
Der Bundesgerichtshof erklärte in einer Pressemitteilung: “Die SA, eine paramilitärische Kampforganisation der NSDAP, die sich bis 1934 auf etwa vier Millionen Mitglieder vergrößerte, hatte diese Parole während der Zeit des Nationalsozialismus öffentlich bekannt gemacht.” Es wurde hervorgehoben, dass sogar die SA-Uniform einen Dolch trug, in den die Parole eingraviert war.
Der BGH stellt klar, dass das Landgericht Halle ausreichend belegt habe, dass die Parole von der SA übernommen wurde und Höcke hiervon Kenntnis hatte. Laut Bundesgerichtshof ist es irrelevant, ob das Symbol – in diesem Fall die Parole – allgemein bekannt oder in anderen Zusammenhängen benutzt wird. Das Wissen um die Herkunft und der historische Kontext sind ausschlaggebend.
Da die Äußerungen nicht in seiner Funktion als Abgeordneter getätigt wurden, bietet Höckes Status keinen Schutz vor Verurteilung. Die Strafverfolgung sei eine gerechtfertigte Einschränkung der Meinungsfreiheit in diesem Fall.
Die Geldstrafen aus den Verhandlungen belaufen sich auf insgesamt 29.900 Euro. Mit der Zurückweisung seiner Revision durch den Bundesgerichtshof sind die Urteile nun rechtskräftig.
Weiterführende Informationen – “Alles für Deutschland”: Landgericht Halle verurteilt AfD-Politiker Höcke wegen historisch belasteter Parolen.