Das Landgericht Frankfurt hat dem Nachrichtenportal Nius, gegründet vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian Reichelt, die Verwendung männlicher Pronomen oder Bezeichnungen zur Beschreibung einer Person, die sich selbst als Frau identifiziert, jedoch genetisch männlich ist, untersagt. Diese Person, die täglich weibliche Hormone nimmt aber keine geschlechtsangleichenden Operationen durchgeführt hat, wollte Mitglied in einem Frauensportstudio werden, wurde jedoch abgewiesen. In seiner Berichterstattung bezeichnete Nius die betroffene Person wiederholt als Mann, was das Gericht als Verstoß gegen die Menschenwürde wertete.
“Die Benennung einer Frau als Mann und das Nutzen des männlichen Geschlechts oder Pronomens für eine Frau greifen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein und stellen einen Angriff auf die Menschenwürde dar”, erklärte das Gericht und erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Nius, die eine männliche Bezeichnung der Person untersagt.
Julian Reichelt äußerte sich auf der Plattform X kritisch über die Entscheidung. Er behauptet, das Landgericht Frankfurt strebe danach, als ein “totalitäres Gericht des Grauens” in die Geschichte einzugehen. Er äußerte auch die Befürchtung, dass Männer, die er als potenziell gefährlich einstuft, in Zukunft Zugang zu Fraueneinrichtungen erhalten könnten.
Ein weiterer Antrag von Reichelt, die Aussage zu verbieten, dass Sportstudios für Frauen ausschließlich für Personen mit dem Geburtseintrag “weiblich” zugänglich sein sollten, scheiterte jedoch. Die Richter erklärten, dass diese Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Auch der Ausdruck “Mit-Glied-schaft” falle unter diese Freiheit.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat, laut Reichelt, die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Er prognostiziert eine Welle von Klagen, da sich transidente Frauen, die keine vollständigen operativen Anpassungen durchgeführt haben, Zugang zu Einrichtungen verschaffen wollen, die traditionell genetisch geborenen Frauen vorbehalten sind. Oftmals lehnen genetische Frauen die Anwesenheit von trans Frauen in intimen Bereichen wie Umkleideräumen ab.
Nach einem Compliance-Verfahren gegen Julian Reichelt im Jahr 2021 trennte sich der Springer-Verlag von ihm, da er laut Verlag “Privates und Berufliches nicht klar getrennt und dem Vorstand darüber die Unwahrheit gesagt” hatte. Eine ehemalige Mitarbeiterin der Bild reichte später eine Klage wegen sexueller Belästigung gegen ihn ein.
Nach seiner Trennung von Springer etablierte Reichelt das Nachrichtenportal Nius.
Weiterführende Informationen zum Thema – Das Bundesverfassungsgericht bestätigte in einem Urteil die Meinungsfreiheit und stärkte somit Reichelt in einem anderen Zusammenhang.