Kostenübernahme bei Hochrisikospielen: DFL scheitert vor Bundesverwaltungsgericht

Fußballspiele, die wegen eines potenziell hohen Gewaltrisikos zwischen den Anhängergruppen als Hochrisikobelebungen eingestuft werden, verursachen erhebliche zusätzliche Personalkosten durch notwendige Sicherheitsmaßnahmen. Seit Jahren wird darüber gestritten, wer für diese Mehrkosten aufkommen sollte. Viele Kommunen fordern, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) dafür aufkommt. In der DFL sind die 36 Vereine der ersten und zweiten Bundesliga der Männer organisiert. Die Liga entgegnet jedoch, dass die Polizei für öffentliche Sicherheit zuständig ist und ähnliche Anforderungen an die Organisatoren von Demonstrationen nicht gestellt werden.

Die Stadt Bremen entschied sich dazu, diesen Argumenten nicht zu folgen. Nach einem als hochriskant eingestuften Spiel im April 2015 zwischen dem Werder Bremen und dem Hamburger SV stellte die Stadt der DFL eine Rechnung in Höhe von über 425.000 Euro für die zusätzlich angefallenen Polizeikosten. Grundlage hierfür war das bremische Gebühren- und Beitragsgesetz, welches es seit 2014 erlaubt, von gewinnorientierten Großveranstaltungen eine Gebühr für polizeiliche Mehrkosten zu fordern.

Die DFL weigerte sich, die Kosten zu tragen, woraufhin der Fall durch mehrere Gerichtsinstanzen ging, bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Dort scheiterte die DFL mit ihrer Verfassungsbeschwerde. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Regelung dazu dient, Kosten dem Verursacher zuzurechnen, was verfassungsrechtlich legitim sei.

Trotz des Urteils erklärte Berlin, keine Kostenbeteiligung der Fußballvereine an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen zu planen. Iris Spranger, Berlins Innen- und Sportsenatorin, sagte der dpa, dass man das Urteil und seine Begründung zuerst prüfen werde, jedoch ihre bisherige Position bestehen bleibe.

Das Fanbündnis ‘Unsere Kurve’ zeigte sich bestürzt über das Urteil. Die Organisation vertritt die Meinung, dass die Sicherheit eine staatliche Kernaufgabe sei und durch Steuergelder finanziert werden sollte, und wies darauf hin, dass der Profifußball dem Staat jährlich ca. 1,6 Milliarden Euro an Steuern zahle. Thomas Kessen, ein Sprecher des Fanbündnisses, forderte, dass die Regelung konsistent auf alle Großveranstaltungen angewendet werden müsse und zitierte Beispiele wie den Bremer Freimarkt und das Münchner Oktoberfest.

“Wir erwarten nun vom Freistaat Bremen jährliche Rechnungen an die Veranstalter des Bremer Freimarkts. Auch das Münchner Oktoberfest, der Kölner Karneval und die Silvesterpartys am Brandenburger Tor müssen den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden. Ob wir als Gesellschaft das allerdings wollen, darf bezweifelt werden – und ebenso zweifelhaft ist das heutige Urteil.”

Die Kritik am Urteil geht weiter, indem behauptet wird, dass es die Polizei zu einer simplen Dienstleistung degradiert und die Polizeieinsätze überdimensioniert sind, wie Jost Peters, Vorsitzender von ‘Unsere Kurve’, erklärte. Linda Röttig, Mitglied des Vorstands der Fanhilfen, kritisierte ebenfalls das Urteil stark.

“Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat.”

Die DFL sieht die langfristigen Konsequenzen des Urteils als noch nicht absehbar an. Neue Entwicklungen werden in den kommenden Wochen und Monaten erwartet.

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