Schockierender Farbanschlag auf Brandenburger Tor: Aktivisten der “Letzten Generation” müssen zahlen

Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat vier Aktivisten der “Letzten Generation” wegen einer Farbattacke auf das Brandenburger Tor zu Geldstrafen zwischen 1.200 und 3.300 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hat.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass zwei der Männer sowie die Frau sich der gemeinschaftlichen und gemeinschädlichen Sachbeschädigung schuldig gemacht haben, teilweise in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Ein dritter angeklagter Mann wurde ausschließlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt.

Die Angeklagten – drei Männer (28, 33 und 53 Jahre alt) und eine 29-jährige Frau – hatten sich im September 2023 gemeinsam mit zehn weiteren Personen an der Aktion beteiligt. Sie besprühten das Berliner Wahrzeichen mit gelber und orangener Farbe aus eigens präparierten Feuerlöschern.

Laut Anklage versuchten drei der vier Verurteilten, mit einer Hebebühne auf das Denkmal zu gelangen, um dort Transparente anzubringen. Anwesende Polizeibeamte konnten dies verhindern. Der vierte Beteiligte soll die Aktion vom Boden aus koordiniert haben. Mit der Protestaktion wollte die Gruppe auf die “Klimakrise” aufmerksam machen.

Der Farbanschlag sorgte international für Aufsehen. In früheren Verfahren gegen andere Beteiligte wurde festgestellt, dass die Reinigung des Brandenburger Tors Kosten von über 100.000 Euro verursachte.

Bereits im November 2023 kam es zu einer weiteren Farbattacke auf das Symbol nationaler Einheit. Dabei setzten Aktivisten der “Letzten Generation” jedoch lediglich Farbpinsel ein, wodurch der entstandene Schaden vergleichsweise gering ausfiel.

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