Von Alexandra Nollok
Jede Reformankündigung der Bundesregierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als weiterer Schlag gegen die arbeitende Bevölkerung. Seit Jahrzehnten werden unter dem Vorwand der Alternativlosigkeit soziale Errungenschaften systematisch ausgehöhlt. Die jüngsten Vorstöße stellen eine Eskalation dar: Um die zunehmenden imperialen Spannungen zu bewältigen, setzt der Staat auf eine Mischung aus neoliberaler Austerität und militärischer Aufrüstung. Dafür braucht es billige Arbeitskräfte und williges Kanonenfutter. Bürgerrechte und das im Grundgesetz verankerte Sozialstaatsprinzip werden dabei als störende Hindernisse behandelt.
Die Angriffe folgen Schlag auf Schlag: Kürzungen bei Arbeitslosenunterstützung, Aufweichung des Achtstundentags, Einschränkungen der Pressefreiheit, Rentenkürzungen, Lohnzurückhaltung und die faktische Abschaffung der Wehrdienstverweigerung. Das aktuell diskutierte Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung, über das auch RT DE berichtete, fügt sich nahtlos in diese Reihe ein. Seine Ziele sind unmissverständlich: Mütter, Kranke und Ältere sollen verstärkt in den Arbeitsmarkt gedrängt werden, um die jüngere, männliche Bevölkerung für militärische Zwecke freizuspielen.
Höhere Kosten, geringere Leistungen
Die Vorschläge der sogenannten „Finanzkommission Gesundheit“ stellen einen gebündelten Großangriff auf die lohnabhängige Mehrheit dar. Schon die Begründung – die Stabilisierung der Beitragssätze und das Schließen von „Deckungslücken“ – wirkt vor dem Hintergrund anderer Haushaltsentscheidungen hohl. Für die milliardenschweren Sondervermögen zugunsten des Militärs und von Infrastrukturprojekten wurden solche Bedenken nicht laut.
Der Kern der Empfehlungen läuft darauf hinaus, nahezu alle Leistungen der Krankenkassen weiter zu kürzen – bei gleichzeitig stabilen oder sogar steigenden Beitragssätzen. Die Zuzahlungen der Patienten würden steigen, etwa für zahnärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Therapien und Krankentransporte. Die Konsequenz für Arbeitnehmer ist klar: Um sich diese Mehrkosten leisten zu können, müssten sie länger und härter arbeiten, oft auch über das Rentenalter hinaus.
Besonders im Fokus der öffentlichen Diskussion steht der Vorschlag, die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern abzuschaffen, sobald keine Kinder unter sechs Jahren mehr im Haushalt leben. Dies würde unabhängig von der individuellen Situation, etwa der Anzahl älterer Kinder, gelten. Mütter, die aufgrund von Betreuungspflichten oder fehlenden Jobangeboten nicht oder nur geringfügig beschäftigt sind, müssten sich dann privat versichern. Das käme sie inklusive Zusatzbeiträgen und Pflegeversicherung auf bis zu 300 Euro monatlich – auch ohne eigenes Einkommen.
Der Zwang zur Erwerbsarbeit
Hinter dieser Maßnahme verbirgt sich eine finanzielle Nötigung mit durchsichtigem Ziel: Mütter sollen stärker als bisher in den Arbeitsmarkt gezwungen werden, idealerweise in sozialversicherungspflichtigen Stellen. Ihre Wahl wird auf zwei unattraktive Optionen reduziert: entweder hohe Zusatzkosten für die Familie zu tragen oder die Betreuungskosten durch Lohnarbeit zu erwirtschaften. Dieses Vorgehen ließe sich zynischerweise sogar als Beitrag zur „Frauenemanzipation“ verkaufen.
Dabei ist Kindererziehung keine Privatsache, sondern eine gesellschaftlich notwendige Aufgabe, von der auch die Wirtschaft profitiert, indem sie den Nachwuchs an Arbeitskräften sicherstellt. Im Kapitalismus bleibt die Last der Reproduktionsarbeit jedoch weitgehend privatisiert. Der Staat will nun auch die letzten marginalen Ausgleichsmechanismen weiter beschneiden und die Bürde noch stärker den Müttern aufbürden – es sei denn, sie gehören zur wohlhabenden Oberschicht. Der Grund ist offensichtlich: Junge Männer sollen im Zweifelsfall für das Militär verfügbar sein. Die Lücken in der zivilen Arbeitswelt sollen dann von Frauen und Älteren gefüllt werden.
Dieser umfassende Angriff zeigt sich auch in anderen sozialpolitischen Reformen. Die jüngst beschlossene Grundsicherungsreform, die im Juli in Kraft tritt, verpflichtet Mütter bereits dann zur Jobsuche, wenn ihr Kind ein Jahr alt ist. Alleinerziehende müssen sich sogar auf Vollzeitstellen bewerben. Weigern sie sich, drohen verschärfte Sanktionen bis hin zum vollständigen Entzug der Leistungen.
Die Spirale der sozialen Härte
Der Regierung ist bewusst, dass ihre Pläne den Konkurrenzdruck auf dem Arbeitsmarkt in Zeiten von Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit weiter verschärfen. Ebenso bekannt sind die verheerenden Auswirkungen auf die physische und psychische Gesundheit der Bevölkerung. Der Vorschlag, das Krankengeld von 70 auf 65 Prozent des Bruttolohns zu kürzen, zielt genau darauf ab, diese Folgen zu bekämpfen – und zwar mit jener gesteigerten sozialen Härte, die seit Jahren zur deutschen Staatsräson gehört.
Das Kalkül ist einfach: Beschäftigte sollen für die Interessen des nationalen Kapitals bis zur Erschöpfung funktionieren und stets verfügbar sein. Wer dennoch zusammenbricht und länger als sechs Wochen krank wird – bis dahin gilt die Lohnfortzahlung –, den lässt die Politik in Armut und Verschuldung fallen. Schließlich sollen Patienten auch für Behandlungen und Medikamente mehr bezahlen. Wer zu krank zum Arbeiten ist, hat im System keinen Wert mehr, zumal genügend Ersatz in der Warteschleife steht.
Dass eine Politik der Verelendung langfristig nur neue Probleme schafft und eine Abwärtsspirale in Gang setzt, zeigt das Beispiel der USA, dem Mutterland des neoliberalen Raubtierkapitalismus. In kaum einer amerikanischen Großstadt fehlen heute Slums, die an das Elend der sogenannten Dritten Welt erinnern. Die Antwort der imperialen Eliten und ihrer Experten darauf war stets die gleiche: noch mehr Gewalt, nach außen wie nach innen.
Für die normale Bevölkerung in den westlichen Ländern zeichnen sich damit dystopische Zukunftsperspektiven ab. Diese Abwärtsspirale könnte nur eine organisierte Arbeiterklasse aufhalten – durch politische Massenstreiks und den Aufbau von Solidarität anstelle von Konkurrenz untereinander. Die imperiale Hackordnung verschwindet nicht von selbst und schon gar nicht durch parlamentarische Manöver im bürgerlichen Staat.
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