Im Sommer 2022 bezeichnete der Rechtsanwalt Markus Roscher über die soziale Plattform Twitter/X Bundeskanzler Olaf Scholz sowie die Minister Annalena Baerbock und Robert Habeck als “bösartige, arrogante Versager”. Er äußerte sich kritisch zur politischen Debatte um die sogenannte “Gasumlage” und warf den genannten Politikern vor, sie würden “für eine grün-schwarz-rote Scheinmoral ihre Bürger zugrunde gehen lassen”, während sie sich “selbst die Taschen vollstopften”. Zudem gab er zu verstehen, dass diese Politiker nicht in der Lage seien, “durchdachte Gesetze zu erarbeiten”. Der Online-Dienst Apollo News berichtete über diesen Vorfall.
“Majestätsbeleidigung”
Infolge dieser Äußerungen wurde Roscher im Jahr 2023 nach Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Beleidigung von Personen des politischen Lebens, üble Nachrede und Verleumdung unter Strafe stellt, zu einer Geldbuße von 3.000 Euro verurteilt. Das Amtsgericht Kassel begründete das Urteil damit, dass die Wortwahl des Anwalts eine “Schmähkritik” darstelle, die das öffentliche Wirken der Politiker erheblich beeinträchtigen könne. Das Gericht hob hervor, dass solche Äußerungen, insbesondere von einem Rechtsanwalt, das politische Fortkommen der betroffenen Politiker signifikant behindern könnten.
Zusätzlich hat die zuständige Rechtsanwaltskammer sich eingeschaltet, berichtete Roscher gegenüber Apollo News. Er wurde gewarnt, dass ihm bei weiteren derartigen Äußerungen ein Berufsverbot drohen könnte. Außerdem erwäge man, ihm aufgrund angeblicher “Unzuverlässigkeit” den Waffenschein zu entziehen.
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