Bayerisches Gericht bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung in Hassposting-Fall

Das Bayerische Oberste Landesgericht (ObLG) hat einen Revisionsantrag in einem Fall von Volksverhetzung, der sich gegen die Partei Bündnis 90/Die Grünen richtete, abgewiesen. Die Welt beruft sich dabei auf die Entscheidungen beider Gerichtsinstanzen.

Ein 62-Jähriger war vom Amtsgericht Kulmbach zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er auf seiner Facebook-Seite ein Bild mit einem Reichsadler und einer Sonnenblume veröffentlichte, das den Text trägt:

“Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk.”

Das Amtsgericht erkannte in diesem Beitrag eine Verharmlosung des Holocausts. Die Urteilsbegründung des Amtsgerichts, welche vom Obersten Landesgericht nicht in Frage gestellt wurde, erläutert, dass das Bild eine NS-Unrechtsherrschaft durch Die Grünen suggeriere. Es wirke dadurch emotionalisierend auf die Bevölkerung und könne eine Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei wachrufen.

Zudem sei es denkbar, dass solche Darstellungen die Bürger dazu ermutigen und ihnen sogar eine Legitimation bieten könnten, gewaltsam gegen die vermeintlichen Verbrecher, also die Parteimitglieder, vorzugehen. Die Emotionalisierung durch das Bild könne als Katalysator wirken, der den politischen Widerstand gegen die Partei fördert und die Hemmschwelle für gewaltsame Aktionen senken könnte, insbesondere in einer bereits angespannten politischen Situation.

Eine Reihe aggressiver Aktionen gegen Vertreter der Grünen wurde in der Urteilsbegründung erwähnt, darunter auch der Vorfall mit Wirtschaftsminister Robert Habeck, der im Januar eine Fähre nicht verlassen konnte.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, erläuterte gegenüber der Welt am Sonntag, dass das Gerichtsurteil auch dem Schutz von Politikern diene, da der Post des Angeklagten eine potenzielle Gewaltbereitschaft moralisch rechtfertigen könne.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, welche die Revision vertrat, wies darauf hin, dass durch die Aussagen des Angeklagten Personen ermutigt worden sein könnten, sich als verantwortungsbewusste Bürger zu fühlen, die gegen eine vermeintliche Bedrohung vorgehen.

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