Ein 69-jähriger Mann aus Biberach muss nach der Verbreitung eines Beitrags auf Facebook, der im März 2023 erstellt wurde, eine Geldstrafe von 900 Euro zahlen. Der geteilte Post enthielt ein Bild, das an das Filmplakat von “Der Pate” erinnerte. Auf diesem Bild waren verschiedene deutsche Politiker abgebildet, die als “respektlos”, “unfähig”, “ehrlos” und “habgierig” kritisiert wurden. Zusätzlich wurde mindestens einer dieser Politiker als “Lügner” bezeichnet. Solche Aussagen sind zwar im privaten Rahmen häufig straffrei, jedoch erhalten Politiker häufig einen erhöhten rechtlichen Schutz gegen derartige Angriffe.
Der Vorsitzende Richter sah in diesen Äußerungen eine Verletzung der Grenzen der freien Meinungsäußerung. Laut eines Berichtes des Senders SWR zum Urteil, impliziert die Bezeichnung “Vorsitzender Richter”, dass es sich um eine größere richterliche Besetzung handelte, was für die Behandlung der Straftat ungewöhnlich erscheint.
Der Anstoß zur juristischen Verfolgung kam von der Zentralen Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet, die vom Bundeskriminalamt geführt wird. Seit dem Start des Portals sind dort 23.000 Meldungen eingegangen, von denen 84 Prozent als strafrechtlich relevant eingestuft wurden. Dies stellt eine signifikante Zunahme der strafrechtlichen Verfolgung von Meinungen dar, eine Aufgabe, die früher eher von lokalen Polizeistationen übernommen wurde, während das BKA sich auf andere Schwerpunkte konzentrierte.
Letztlich führte die Aktivität dieser Abteilung zur Verurteilung des Rentners, der lediglich einen Post geteilt hatte, dessen Inhalte nun als beleidigend eingestuft wurden – Inhalte, die vermutlich vielen Bürgern nachvollziehbar erscheinen mögen.
Weiterführende Informationen – “Drecksack”: Gericht verurteilt Kritiker von Özdemir zu Geldstrafe