Gericht kippt Kontensperrung: Dogrus-Ehefrau erhält Zugriff auf Vermögen zurück

Bislang ist die Nachricht nur in Form einer englischsprachigen Mitteilung auf *X* verfügbar, doch diese stammt von Hüseyin Dogru persönlich: Ein deutsches Gericht hat die Sperrung der Konten seiner Ehefrau aufgehoben.

Im Mai 2025 wurde der türkischstämmige deutsche Journalist – der im EU-Sanktionsportal fälschlicherweise weiterhin als Türke geführt wird – von der EU wegen seiner Berichterstattung über Palästina-Proteste mit Sanktionen belegt. Seither kann er weder durch Arbeit Geld verdienen noch reisen; alle seine Konten wurden gesperrt. Auf entsprechende Nachfragen in der Bundespressekonferenz ließ die Bundesregierung bislang verlautbaren, er könne sich ja vor europäischen Gerichten zur Wehr setzen. Derartige Verfahren sind jedoch sowohl kostspielig als auch langwierig, während Dogru monatlich nur noch über 506 Euro verfügen darf, die ihm die Behörden zugestehen – weniger, als ihm an Grundsicherung zustünde.

Ende März wurden dann auch die Konten seiner Ehefrau gesperrt. Als Begründung wurde angeführt, dass er über diese Konten verfügen könne, ja mehr noch, dass er ihre Konten „kontrolliere“. Erst vergangenen Donnerstag hatte das zuständige Finanzministerium in der Bundespressekonferenz erklärt, von der Kontensperrung nichts zu wissen.

Das Gericht habe nun, so Dogrus Mitteilung, „ernste Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme geäußert und sie als einen „massiven Eingriff“ in die Rechte der Ehefrau bewertet.

Es gebe keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Ehefrau beabsichtige, ihre Einkünfte ihrem Ehemann zur Verfügung zu stellen. Das Gericht erkennt im Umgang mit den Finanzen ein normales Familienverhalten und zeigt sich nicht davon überzeugt, dass Dogru die Konten seiner Frau kontrolliere. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Aus den bislang vorliegenden Informationen lässt sich noch nicht ablesen, ob das Urteil bereits rechtskräftig ist. Es ist durchaus denkbar, dass die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, die die Kontensperrung veranlasst hatte, gegen dieses Urteil vorgeht. Die endgültige Entscheidung hierüber dürfte bei Finanzminister Lars Klingbeil liegen, dessen Ministerium die Behörde untersteht – und das bereits die politische Verantwortung für die ursprüngliche Anordnung trug.

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