September 2023, in der bayerischen Gemeinde Gmund bestellt sich ein Unternehmer zwei großformatige Banner, die unmissverständlich Spitzenpolitiker der Partei Bündnis 90/Die Grünen optisch persiflieren. Die Plakate waren dabei so platziert, dass sie auch von außerhalb des Privatgeländes zu betrachten waren. Es folgte eine Anzeige. Der Vorwurf lautete seitens der ermittelnden Staatsanwaltschaft München II: “Tatbestand der Beleidigung gegen Personen des politischen Lebens in vier tateinheitlichen Fällen zum Nachteil von Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck und Ricarda Lang”. Das Verfahren endete nun mit einem Freispruch. Die Kosten darf der Steuerzahler übernehmen.
Im Vorjahr tauchten die beiden Abbildungen, wie noch ein weiteres Motiv, in der Öffentlichkeit auf, jedoch auch vermehrt durch private Schnappschüsse in den sozialen Medien.
Im Falle des bayerischen Besitzers kam es am 25. Oktober sogar zu einer Hausdurchsuchung durch die Polizei, um belastendes Material über Videos der Grundstückssicherung zu konfiszieren. Die Verhandlung erfolgte vor dem Amtsgericht Miesbach. Laut der Webseite Nius forderte die Staatsanwältin von dem Beklagten “eine Geldstrafe über 40 Tagessätze à 150 Euro plus Verfahrenskosten”. Zudem sollten die “Schmäh-Banner” dauerhaft eingezogen werden. Die Anwältin sah als bewiesen an:
“Es war einfach Stimmungsmache gegen die Grünen. Lang wird wegen Leibesfülle ständig verächtlich gemacht. Wenn eine Person, die derart dick ist wie Ricarda Lang, als Dampfwalze dargestellt wird, ist das reine Stimmungsmache. Die Frage ist nicht, wie hat er es gemeint, sondern wie kommt es beim Empfänger an.”
Die Verhandlung ergab zudem, dass Außenministerin Annalena Baerbock auf eine Bestrafung proaktiv eingewirkt hatte. Dazu heißt es:
“Laut Richter Walter Leitner stellte die Außenministerin persönlich einen Strafantrag wegen Beleidigung gegen Much (den beklagten Unternehmer). Baerbock habe das Dokument unterschrieben, so der Richter.”
Der Verteidiger des Beklagten gab vor Gericht in seinem Plädoyer zu bedenken, ausgehend von den Ausführungen einer erfolgten “Machtkritik” durch die Banner:
“Wenn diese Karikaturen ehrverletzend wären, dann dürften wir überhaupt keine Karikaturen von Politikern mehr machen.”
Das Verfahren endete mit einer Einstellung zugunsten des Unternehmers. Bei der Abwägung von “Meinungsfreiheit versus persönliche Ehre” kam das Gericht im vorliegenden Fall zu dem Ergebnis einer zulässigen Meinungsäußerung. Ihm blieb damit die veranschlagte Strafzahlung in Höhe von 6.000 Euro erspart. Der Beklagte erklärte vor Gericht, auch bezogen auf den Politiker Robert Habeck:
“Ich wollte meiner Meinung als Unternehmer Ausdruck verleihen. Ich habe als Unternehmer gespürt, dass viele Dinge nicht mehr gepasst haben. Wenn man selbst Unternehmer ist und liest, so was – Aussagen seitens Habeck – da dreht es einem den Magen um.”
Eine aktuelle Allensbach-Umfrage zum Thema “Ansehen und Beliebtheit der Partei Bündnis 90/Die Grünen in der Bevölkerung” belegt, dass die Partei sich aktuell in einem stetigen Umfragetief zu den Themen Sympathien bei den Menschen befindet. Dies auch bezogen auf die Themen einer generellen Kompetenz und der unterstellten, auch wahrgenommenen Gefährdung des individuellen Wohlstands vieler Bürger im Land.
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