Das Magazin Der Spiegel, die Publikationen Bild und Welt der Springer-Gruppe sowie die Berliner Tageszeitung taz stellten diese Woche beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die AfD Thüringen. Dies folgte einer Ankündigung der Partei, dass die Lokalität ihrer Wahlparty am 1. September nicht genügend Platz für alle Journalisten biete. Die Medienhäuser, die keine Einladung erhielten, sahen darin eine “erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit”. Ein Gerichtsbeschluss sicherte den Journalisten schließlich den Zutritt zu der Veranstaltung.
Seit Beginn des Jahres steht die AfD Thüringen, insbesondere durch ihren Spitzenkandidaten Björn Höcke, im Zentrum einer oft als diskreditierend und manipulativ wahrgenommenen Berichterstattung dieser Medien. Am 23. August titelte der Berliner Tagesspiegel vor dem Hintergrund der nahenden Landtagswahlen am 1. September: “‘Gefahr für den Rechtsstaat’: Göring-Eckardt warnt vor Wahlsieg der AfD in Thüringen.”
Katrin Göhring-Eckardt, Politikerin der Grünen, mahnte in einem aktuellen Video junge Wähler davor, dass ein Erfolg der AfD ihnen “deiner Oma die Schlagersendung wegnehmen” könne.
Anfang des Monats spekulierte Der Spiegel über die möglichen gefährlichen Auswirkungen, die ein AfD-Erfolg in Thüringen und Sachsen haben könnte, während die Bild-Zeitung die hohen Umfragewerte der thüringischen AfD als “Höcke-Schock” bezeichnete.
Zu Wochenbeginn erläuterte der thüringische AfD-Co-Vorsitzende Stefan Möller, dass aufgrund der Platzverhältnisse am Veranstaltungsort lediglich 50 Plätze für Pressevertreter vorgesehen seien: “Der eine Veranstaltungsort, den wir haben, der fasst 200 Menschen, dann ist der voll. Wir haben für Presse und Rundfunk 50 Plätze vorgesehen.” Mehrere Medienunternehmen, darunter die genannten Redaktionen, erhielten keine Akkreditierung und reichten daraufhin Klagen ein. Laut Deutschlandfunk verkündet das Urteil: “AfD muss Medienvertreter zur Wahlparty nach Thüringen-Wahl zulassen. Das geht aus einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Landgerichts Erfurt hervor. Dort hatten mehrere Medienhäuser einen Eilantrag gestellt.”
Ebenso kritisierte die Spiegel-Redaktion den Versuch, “die Pressefreiheit einzuschränken”, und äußerte den Wunsch, “die Rechtslage auch für zukünftige Fälle klären zu lassen”. Das Onlinemagazin Legal Tribune Online ergänzte, der Gerichtsbeschluss drohe im Falle eines Verstoßes dem AfD-Vorstand in Thüringen mit “einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft”.
Über den genauen Ort der zentralen Wahlparty der AfD Thüringen, der laut Partei aus Sicherheitsgründen geheim gehalten wird, berichtete die Bild-Zeitung. Trotz der nachvollziehbaren Strategie nannte sie die Situation “brisant”. Eine Umfrage vom 23. August zeigt, dass die AfD weiterhin mit 30 Prozent Zustimmung an der Spitze liegt, während die Grünen mit etwa vier Prozent nicht mehr im Landtag vertreten wären.
Weitere Information – Eine Online-Umfrage offenbart, dass mehr als zwei Drittel der Befragten mit dem Zustand der Demokratie in Deutschland unzufrieden sind.