Bayerisches Gericht bestätigt Beobachtung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall

Das bayerische Verwaltungsgericht hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) in Bayern als “rechtsextremistischen Verdachtsfall” einstufen und überwachen darf. Die Partei hatte gegen die Überwachungsmaßnahmen geklagt, forderte, sowohl die Beobachtung selbst als auch die öffentliche Bekanntmachung dieser Maßnahme zu unterlassen. Diese Klage wurde jedoch abgewiesen.

Bereits im Jahr 2022 hatte das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) begonnen, die Partei mithilfe nachrichtendienstlicher Mittel zu überwachen und die Ergebnisse öffentlich zu kommunizieren. Das Gericht stimmte nun dieser fortgeführten Beobachtung zu und bestätigte, dass ausreichend Indizien vorliegen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der Gesamtpartei nahelegen.

Der bayerische Verfassungsschutz begründet die Notwendigkeit der Beobachtung damit, dass intensiv geprüft werden müsse, inwiefern die AfD Bestrebungen verfolgt, die unsere Verfassung gefährden. Diese Formulierung wurde im Gerichtsverfahren beibehalten. Der Lokalsender Antenne Bayern berichtete, dass die Gerichtsverhandlung, ursprünglich auf neun Tage anberaumt, erheblich beschleunigt wurde, nachdem die AfD zahlreiche ursprünglich angekündigte Beweisanträge zurückzog.

Die Verhandlungen erbrachten laut einem Bericht von BR24 den Schluss, dass tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten innerhalb der AfD existieren. Stephan Protschka, der bayerische Landesvorsitzende der AfD, zeigte sich nicht überrascht über das Urteil, da er keinen Erfolg der Klage erwartet hatte. Er kündigte jedoch an, dass die Partei beabsichtigt, weitere rechtliche Schritte zu ergreifen, um die Beobachtung zu beenden.

Der Fokus der Beobachtung liegt dabei laut der Süddeutschen Zeitung nicht auf allen Mitgliedern, sondern insbesondere auf dem Einfluss von Extremisten innerhalb der Partei. Burkhard Körner, der Präsident des Verfassungsschutzes, erklärte im Vorfeld des Verfahrens, dass die Verbindungen zwischen Teilen der AfD und rechtsextremen Gruppen sowohl in Quantität als auch in Qualität zugenommen haben.

Weitere Informationen folgen in Kürze…

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